ZBB 2004, 365
Kollektive Vermögensverwaltung zwischen Investmentrecht und Kreditwesengesetz
Nach hergebrachter Auffassung lassen sich der Anwendungsbereich des Investmentgesetzes und der des Kreditwesengesetzes klar voneinander abgrenzen. Was nach dem Investmentrecht erlaubt ist, kann nicht nach dem Kreditwesengesetz untersagt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Vertrieb ausländischer Investmentanteile im Inland. Allerdings ist die deutsche Finanzaufsicht inzwischen dazu übergegangen, die kollektive Vermögensanlage durch ausländische Fondsmanager neben dem Investmentrecht auch den Vorschriften des Kreditwesengesetzes zu unterwerfen. Hierdurch wird das Verhältnis der beiden Aufsichtsgesetze grundlegend neu bestimmt, ohne dass der Gesetzgeber hierfür eine eindeutige Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt hätte. Sollte sich die Aufsicht mit dieser Praxis auch vor den Verwaltungsgerichten durchsetzen, wäre eine zügige Klarstellung durch den Gesetzgeber erforderlich.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Regelungsbereich des Investmentrechts
- 1. Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften
- 2. Vertrieb ausländischer Investmentanteile
- III. Kollektive Vermögensanlage als Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes
- 1. Verweis auf das Investmentgesetz
- 2. Ansatzpunkt der Aufsicht: Finanzkommissionsgeschäft
- 2.1 Allgemeines
- 2.2 Inländische Zertifikats- und Genussrechtsprodukte
- 2.3 Ausweitung auf ausländische Fondsstrukturen
- IV. Bewertung
- 1. Qualifizierung von in- und ausländischen Investmentaktiengesellschaften
- 2. Sperrwirkung der §§ 130 ff InvG
- 3. Verlust der Übergangsregelung des § 144 Abs. 6 InvG
- 4. Qualifizierung inländischer Kollektivanlagevermögen außerhalb des Investmentgesetzes
- V. Fazit
- *
- *)Dr. jur., Rechtsanwalt und Steuerberater in Berlin
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