ZBB 2003, 343

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2003 AufsätzeJochen Hoffmann* / Tom F. Petrick**

Von Fehlzitaten und Umsetzungsdefiziten – § 676h BGB und die Fernabsatzrichtlinie

Mit dem Fernabsatzgesetz ist im Jahre 2000 in § 676h BGB eine Regelung bezüglich der Haftung beim Missbrauch von Zahlungskarten in Kraft getreten. Diese Vorschrift, die auf Art. 8 der Fernabsatzrichtlinie zurückgeht, schließt nach ihrem Wortlaut lediglich einen Aufwendungsersatzanspruch des Kreditinstituts aus, wenn die Karte von einem Dritten missbräuchlich verwendet wurde. Nach bisher allgemeiner Ansicht berührt die Vorschrift dagegen verschuldensabhängige Schadensersatzansprüche nicht. Eine nähere Analyse der Vorgaben der Fernabsatzrichtlinie zeigt indes, dass es einer europarechtskonformen Fortbildung der Norm bedarf, da die Richtlinie für den Fall des Kartenmissbrauchs im Fernabsatz auch den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen verlangt.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Reichweite des § 676h BGB in der bisherigen Diskussion
  • II. Die Vorgaben des Art. 8 Fernabsatzrichtlinie
    • 1. Bisherige Auslegung durch den Gesetzgeber und in der Literatur
    • 2. Auslegung anhand des Wortlauts der Kommissionsempfehlung
    • 3. Ein Fehlzitat als Grundlage der unzutreffenden Auslegung
    • 4. Wortlautauslegung
    • 5. Teleologische Auslegung
    • 6. Systematische Auslegung
    • 7. Zwischenergebnis
  • III. Die richtlinienkonforme Anwendung des § 676h BGB
    • 1. Problemstellung
    • 2. Richtlinienkonforme Auslegung des Begriffs des Aufwendungsersatzes
    • 3. Gebot der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Dr. jur., Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth
**
**)
Rechtsanwalt in Bayreuth

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