ZBB 2002, 377

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 AufsätzeChristian Hofmann*

Die GeldKarte und der Jugendschutz

Ausgewählte rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der durch das Jugendschutzgesetz zu erwartenden beträchtlichen Steigerung der GeldKarte-Einsätze

Mit dem im Juni 2002 beschlossenen neuen Jugendschutzgesetz bezweckt der Gesetzgeber u. a., den Schutz Jugendlicher vor Gesundheitsgefährdungen zu verbessern. Einer der Wege, auf dem dieses Ziel erreicht werden soll, ist das Verbot der Abgabe von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16 Jahren. Zur praktischen Durchsetzung dieses Ziels ist geplant, die Ausgabe von Zigaretten an Automaten von der Verwendung einer GeldKarte abhängig zu machen. Die damit zu erwartende beträchtliche Verwendungssteigerung von GeldKarten ist der Anlass, sich mit zwei dringlichen Fragen der rechtlichen Ausgestaltung des GeldKarte-Systems kritisch auseinanderzusetzen, nämlich der Haftungsverteilung bei Verlust einer aufgeladenen GeldKarte und der Vereinheitlichung der Systembedingungen zwischen allen am System beteiligten Kreditinstituten.

Inhaltsübersicht

  • I. Das neue Jugendschutzgesetz
  • II. Ein neuer Einsatzbereich für die GeldKarte
  • III. Funktionsweise und Rechtskonstruktion des GeldKarte-Systems
    • 1. Der technische Ablauf
    • 2. Die vertraglichen Beziehungen
  • IV. Die Haftungsverteilung zwischen Bank und Karteninhaber
    • 1. Vom Karteninhaber verschuldeter Verlust der GeldKarte
    • 2. Vom Karteninhaber nicht verschuldeter Verlust der GeldKarte
    • 3. Das Ausbleiben einer missbräuchlichen Verwendung der GeldKarte
      • 3.1 Sicherungsbedürfnis der Bank bis zum Gültigkeitsablauf der Karte
      • 3.2 Prüfung der Gültigkeit durch die Händlerkarte
  • V. Der Vertragsschluss zwischen Karteninhaber und Automatenbetreiber
  • VI. Kartellrechtliche Aspekte
  • VII. Fazit
*
*)
Dr. jur., LL.M. oec. int., Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes

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