ZBB 2001, 335

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 AufsätzePeter Mankowski* / Oliver Knöfel**

Das außerordentliche Kündigungsrecht in § 490 Abs. 2 BGB des Regierungsentwurfs zur Schuldrechtsreform – eine gelungene Konstruktion?

Nach geltendem Recht hat der Darlehensnehmer beim Grundpfandkredit unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Der Regierungsentwurf zur Schuldrechtsreform möchte dieses Auflösungsrecht mit § 490 Abs. 2 BGB-E zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht machen, das durch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aufschiebend bedingt ist. Damit wären erhebliche Probleme verbunden. Der Vorschlag scheint in seinen zivil- wie steuerrechtlichen Konsequenzen nicht durchgerechnet. Er brächte erhebliche systematische Brüche mit sich. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den Problemen, die eine Umsetzung des § 490 Abs. 2 BGB-E mit sich bringen würde, kritisch auseinander und zeigt die drohenden Konsequenzen auf. Er mündet in einen alternativen Gesetzgebungsvorschlag, der auf der bisherigen Anspruchskonstruktion beruht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Problemstellung
  • II. Aufschiebende Rechtsbedingung des außerordentlichen Kündigungsrechts durch Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung
    • 1. Aufschiebende Rechtsbedingung
    • 2. Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung und Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung
    • 3. Anspruch des Darlehensgebers auf Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung?
  • III. Parallele zu § 7 Abs. 3 VerbrKrG (= § 495 Abs. 2 BGB-E) und zu § 609a Abs. 3 BGB (= § 489 Abs. 3 BGB-E)?
    • 1. Unterschiedliche Konstruktion der Rechtsbedingung
    • 2. Unterschiedliche Lage beim Objekt der Zahlung
    • 3. Unterschiedliche Zwecksetzung
    • 4. Keine Befristung des Schwebezustands in § 490 Abs. 2 BGB-E
  • IV. Hilfsanspruch des Darlehensnehmers auf Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
    • 1. Abrechnung
    • 2. Das Auskunftsproblem
    • 3. Anspruchskonstruktion
      • 3.1 Erteilte Auskunft des Darlehensgebers und Lösung im Prozess
      • 3.2 Verweigerung der Auskunft durch den Darlehensgeber
    • 4. Kündigungskonstruktion
      • 4.1 Materiellrechtliche Lage
      • 4.2 Prozessuale Folgeprobleme
  • V. Missbrauchsgefahren
    • 1. Gefahr leicht überhöhter Berechnung (easy gain)
    • 2. „Erst zahlen, dann prozessieren“
    • 3. Streit um die Vollständigkeit der Zahlung, Lästigkeitswert und Schikane
    • 4. Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von Rückforderungsstreitigkeiten
  • VI. Charakter der Vorfälligkeitsentschädigung
  • VII. Praktische Konsequenzen im Steuerrecht
    • 1. Dauerschuldzinsen
      • 1.1 Geltendes Richterrecht
      • 1.2 Steuerrechtliche Konsequenzen des Kündigungsmodells
      • 1.3 Folgeänderung im Steuerrecht?
    • 2. Werbungskosten
      • 2.1 Anreizkonsequenzen und drohender Wertungswiderspruch
      • 2.2 Geltendes Recht
      • 2.3 Drohende Konsequenzen für die Beratungspraxis
    • 3. Veräußerungskosten
      • 3.1 Geltendes Recht
      • 3.2 Drohende Konsequenzen des Kündigungsmodells
  • VIII. Auswirkung der Kündigung auf die Sicherheitenstellung
  • IX. Verweisung auf die Fristen des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB-E
    • 1. Verweisungstechnik
    • 2. Außerordentliche befristete Kündigung?
      • 2.1 Außerordentlichkeit und Befristung
      • 2.2 Systematische Irreführung im Kontext mit § 489 BGB-E
      • 2.3 Ungleichbehandlung von Darlehensgeber und Darlehensnehmer bei den jeweiligen außerordentlichen Kündigungsrechten
      • 2.4 Terminologische Diskrepanz zum neuen Mietrecht
    • 3. Beginn der Kündigungsfrist
      • 3.1 Wirksamkeit der Kündigung?
      • 3.2 Zugang der Kündigungserklärung?
  • X. Verbleibende Gestaltungsspielräume bei Kündigungskonstruktion
    • 1. Dispositivität des Kündigungsrechts?
    • 2. Festlegung der Vorfälligkeitsentschädigung bereits im Darlehensvertrag?
      • 2.1 Grundsätzliches
      • 2.2 Indirekte Abbedingungen des Lösungsrechts
      • 2.3 Prognose der Wiederanlagezinsen als potentiell kreditgeberbegünstigender Faktor
  • XI. Ergebnis und Gesetzgebungsvorschlag
*
*)
Dr. jur., Universitätsprofessor in Hamburg
**
**)
Assessor, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg

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