ZBB 2000, 330
Die außerordentliche Kündigung von Darlehensverträgen durch die Bank im Lichte des neuen § 284 Abs. 3 BGB
Durch die neue bereits nachhaltig kritisierte Regelung des § 284 Abs. 3 BGB wurden die Voraussetzungen für den Verzug geändert. Der Beitrag erörtert die Auswirkung der neuen Vorschrift auf die Berechnung von Vertrags- und Verzugszinsen nach Kündigung eines Darlehensvertrages aus wichtigem Grund durch die Bank. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob Kreditinstitute in Zukunft mit einem „zinslosen“ Monat zu rechnen haben.
Inhaltsübersicht
- I. Problemstellung bei der außerordentlichen Kündigung von Darlehensverträgen
- II. Lösungsansätze
- 1. Firmenkundenkreditgeschäft
- 2. Verbraucherkreditgeschäft
- 2.1 Anwendung des § 284 Abs. 3 Satz 2 BGB
- 2.2 Teleologische Reduktion des § 284 Abs. 3 BGB?
- 2.3 Konkludente Abbedingung des § 284 Abs. 3 BGB
- 2.4 Verzugseintritt gemäß § 242 BGB abweichend von § 284 Abs. 3 BGB
- 2.5 Analoge Anwendung des § 628 Abs. 2 BGB?
- 2.5.1 Grundsätzlich keine Berechnung von Überziehungs- oder Vertragszinsen
- 2.5.2 Ausnahmsweise zulässige Weiterberechnung des Vertragszinses
- 2.5.3 Schlußfolgerungen
- III. Ergebnis
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