ZBB 2024, 236

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2024 AufsätzeFlorian Möslein* / Moritz Jetzen**

Das Recht der Financial Influencer (Finfluencer)

Auf Social Media-Plattformen finden sich zunehmend auch Tipps zu Anlagemöglichkeiten und Finanzprodukten. Sog. Financial Influencer oder „Finfluencer“ informieren über Finanzthemen und geben Ratschläge zu Geldanlagen, Sparstrategien und Altersvorsorge. Die Politik erkennt Gefahren und fordert stärkere Regulierung. Indessen unterliegt die Tätigkeit von Finfluencern bereits im geltenden Recht zahlreichen Normvorgaben, die in so unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Presse- und Medienrecht oder im Wettbewerbs- bzw. Lauterkeitsrecht verortet sind, sich aber vor allem auch im Bank- und Kapitalmarktrecht finden. Die Regelungsintensität hängt u. a. von der Frage ab, ob Finfluencer trotz gewichtiger Unterschiede zu klassischen Journalisten in den Schutzbereich der europäischen Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 11 GRCh fallen, weil in diesem Fall eine Privilegierung durch das sog. Journalisten- bzw. Medienprivileg des Art. 21 MAR in Betracht kommt.

Inhaltsübersicht

  • I. Rechtspolitische Diskussion
  • II. Presse- und Medienrecht
    • 1. Presse- und Mediengesetze der Länder
    • 2. Medienstaatsvertrag
      • 2.1 Anbieter von Telemedien
      • 2.2 Journalistisch-redaktionelle Gestaltung
      • 2.3 Geltung journalistischer Sorgfaltspflichten
    • 3. Pressekodex
    • 4. Telemedien- bzw. Digitale-Dienste-Gesetz
  • III. Wettbewerbs- bzw. Lauterkeitsrecht
  • IV. Bank- und Kapitalmarktrecht
    • 1. Einschlägige Tatbestände des Marktmissbrauchsrechts
      • 1.1 Anlageempfehlungen
      • 1.2 Informationsgestützte Marktmanipulation
      • 1.3 Offenlegung von Insiderinformationen
    • 2. Journalistenprivileg für Finfluencer
      • 2.1 Privilegierte Tätigkeiten
      • 2.2 Ausnahmetatbestände
      • 2.3 Rechtsfolgen der Privilegierung
      • 2.4 Dogmatischer Anknüpfungspunkt
  • V. Fazit
*
*)
Prof. Dr. iur., LL. M. (London), Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg. Als einer der geschäftsführenden Direktoren leitet er das dortige Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi); er ist überdies stellvertretender Direktor des hessischen Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI).
**
**)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg

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