ZBB 2023, 197
Schnell, fachkundig und diskret: Sind verwaltungsinterne Kontrollen der bessere Rechtsschutz?
Eine Analyse von Administrative Board of Review, Appeal Panel und Joint Board of Appeal
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Administrativer Überprüfungsausschuss der EZB (ABoR)
- 1. Ziele: Entlastung, Disziplinierung, Individualrechtsschutz
- 2. Primärrechtlicher Rahmen: ABoR als bloße Option
- 3. Organisation und Verfahren
- 3.1 Besetzung
- 3.2 Ausstattung
- 3.3 Unabhängigkeit
- 3.4 Ablauf des Verfahrens
- 4. Zulässigkeitsvoraussetzungen
- 4.1 Antragsfähigkeit: Unklarheiten bezüglich nationaler Behörden
- 4.2 Antragsgegenstand: (Ausschließlich) EZB-Beschlüsse
- 4.3 Antragsbefugnis
- 4.4 Frist und Form
- 5. Begründetheit des Antrags zum ABoR
- 6. (Keine) Aufschiebende Wirkung
- 7. Inhalt, Frist und Wirkung der Entscheidung: Unverbindliche Stellungnahme
- 8. Entscheidungspraxis: 33 Stellungnahmen in acht Jahren
- 9. Bewertung: Rückläufige Fallzahlen als Indiz
- 9.1 Entlastung der Judikative
- 9.1.1 Fallzahlen
- 9.1.2 Entlastung durch strukturierte Vorarbeit
- 9.2 Mitspieler statt Gegenspieler: Kaum Disziplinierung der EZB
- 9.3 Schneller Rechtsschutz
- III. Beschwerdeausschuss innerhalb des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (AP)
- 1. Ziele: Effektiver Rechtsschutz ohne Gefährdung der Finanzstabilität
- 2. Primärrechtlicher Rahmen: Verpflichtender Gang zum AP
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- 3. Organisation und Verfahren
- 3.1 Besetzung
- 3.2 Ausstattung
- 3.3 Unabhängigkeit
- 3.4 Ablauf des Verfahrens
- 4. Zulässigkeitsvoraussetzungen
- 4.1 Beschwerdefähigkeit
- 4.2 Beschwerdegegenstand: Keine Abwicklungsentscheidungen im engen Sinne
- 4.3 Beschwerdebefugnis
- 4.4 Frist und Form
- 5. Begründetheit des Antrags zum AP
- 5.1 Maßstab
- 5.2 Kontrolldichte: „Offensichtliche Fehler“ oder „Machtmissbrauch“
- 6. (Keine) Aufschiebende Wirkung
- 7. Inhalt, Frist und Wirkung der Entscheidungen: Bindung des SRB
- 8. Entscheidungspraxis: 99 Entscheidungen in sieben Jahren
- 8.1 Zugang zu Dokumenten
- 8.2 Beiträge zu Verwaltungskosten
- 8.3 MREL-Entscheidungen
- 9. Bewertung: Besser, schneller und deshalb entlastend für die europäischen Gerichte?
- 9.1 Effektivität der Kontrolle
- 9.2 Verfahrensdauer
- 9.3 Entlastung der Judikative
- IV. Gemeinsamer Beschwerdeausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (JBoA)
- 1. Ziele: Weniger Sorge um behördliche „Selbstherrlichkeit“
- 2. Primärrechtlicher Rahmen: JBoA als obligatorischer Mechanismus (für Privatpersonen)
- 3. Organisation und Verfahren
- 3.1 Besetzung
- 3.2 Ausstattung
- 3.3 Unabhängigkeit
- 3.4 Ablauf des Verfahrens
- 4. Zulässigkeitsvoraussetzungen
- 4.1 Beschwerdefähigkeit
- 4.2 Beschwerdegegenstand
- 4.2.1 Beschlüsse gem. Art. 17, 18 und 19 ESA-VO
- 4.2.2 Beschlüsse auf Grundlage der in Art. 1 Abs. 2 ESA-VO genannten Rechtsakte
- 4.2.3 Informelle Maßnahmen
- 4.2.4 Problematisch: Abgelehntes Eingriffsersuchen
- 4.3 Beschwerdebefugnis
- 4.4 Frist und Form
- 5. Begründetheit der Beschwerde: Maßstab und Kontrolldichte
- 5.1 Kontrollmaßstab
- 5.2 Kontrolldichte: Ebenfalls reduziert
- 6. (Keine) Aufschiebende Wirkung
- 7. Inhalt, Frist und Wirkung der Entscheidung
- 8. Entscheidungspraxis: 17 Beschlüsse in zwölf Jahren
- 9. Bewertung
- 9.1 Kontroversen mit den europäischen Gerichten
- 9.2 Motivation zum Eingriff statt Mäßigung
- 9.3 Schneller Rechtsschutz
- V. Zur Leistungsfähigkeit von finanzaufsichtsbehördlichem Rechtsschutz und ihren Bedingungen – Vier Beobachtungen
- 1. Parallele Ausgestaltung, divergente Ergebnisse
- 2. Zurückgenommene Kontrolldichte trotz besonderer fachlicher Expertise
- 3. Unabhängigkeit sichern, Vertrauen stärken, Kontrolle effektivieren
- 4. Verwaltungsinterne Kontrolle statt gerichtlichem Instanzenzug?
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (London), Akad. Rätin a. Z. und Habilitandin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München
- **
- **)Prof. Dr. iur., Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München
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