ZBB 2021, 243
Anforderung an das Verbot der Marktmanipulation in illiquiden Märkten
Anmerkung zu EFTA-Gerichtshof v. 4. 2. 2020 – E-5/19, ZBB 2021, 258 (in diesem Heft)
Inhaltsübersicht
- I. Der Ausgangssachverhalt
- II. Umgekehrtes pumping and dumping als handelsgestützte Marktmanipulation
- 1. „Echte“ Transaktionen als falsche oder irreführende Signale
ZBB 2021, 244
- 2. Keine subjektiven Anforderungen an die handelsgestützte Marktmanipulation
- 3. Künstliches Kursniveau
- III. Beauftragung und Erörterungen von Erwerbsabsichten mit Brokern als informationsgestützte Marktmanipulation?
- IV. Testing the market als anerkannte Marktpraxis?
- V. Fazit
- *
- *)Universitätsprofessor, Dr. iur., LL.M. (NYU), Wirtschaftsuniversität Wien
- 1
- 1)EFTA-Gerichtshof v. 4. 2. 2020 – E-5/19, ZBB 2021, 258 (in diesem Heft).
- 2
- 2)RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 28. 1. 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch), ABl. EG L 96 v. 12. 4. 2003, S. 16.
- 3
- 3)VO (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 16. 4. 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission, ABl EU L 173 v. 12. 6. 2014, S. 1.
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