ZBB 2021, 229
Zur Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation im Lichte der Hypo Real Estate-Entscheidung des BGH
Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 17. 12. 2020 – II ZB 31/14, ZBB 2021, 266 (in diesem Heft)
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Ausgangssachverhalt in Grundzügen
- 2. Haftung für unwahre Aussagen als Fragestellung
- II. Fehlerhafte Prognosen als Haftungsgrund nach § 98 Abs. 1 WpHG (§ 37c WpHG a. F.)
- 1. Prognosen als Insiderinformationen
- 2. Begriff der Unwahrheit bei vorhergesagter Geschäftsentwicklung
- III. Pflicht zur Korrektur fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation (durch Ad-hoc-Mitteilung)
- 1. Pflichtenbegründender Tatbestand
- 1.1 Keine Korrekturpflicht aus Ingerenz
- 1.2 Insiderinformation durch fehlerhafte Mitteilung
- 1.3 Praktische Konsequenzen, Kontext und Folgefragen
- 2. Unwahre Kapitalmarktkommunikation als Insiderinformation nach Art. 7 MAR
- 2.1 Unwahrheit als „präzise Information“ (Fehlinformation)
- 2.2 Kontextabhängiges Begriffsverständnis der Unwahrheit?
- 2.2.1 Unvollständigkeit
- 2.2.2 Unwahrheit
- 2.3 Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt
- 2.4 Nicht öffentlich bekannt
- 2.5 Schwerpunkt: Kurserheblichkeit
- 2.5.1 Bedeutung im Kontext der Fehlinformation und Faustregel
- 2.5.2 Marktbeobachtungs- und Korrekturpflicht als Dauerzustand
- 2.5.3 Wiederaufleben der Korrekturpflicht?
- 3. Möglichkeit des Aufschubs der Korrektur?
- 4. Vertretenmüssen und Selbstvergewisserung
- 4.1 Fehlende Offenlegung der Korrekturmitteilung
- 4.2 Auswirkungen auf die Compliance-Dimension der Ad-hoc-Publizität
- IV. Unverzüglichkeit und Prüfungsfrist
ZBB 2021, 230
- V. Erwerbsbegriff i. S. v. §§ 97, 98 WpHG
- 1. Offenes Begriffsverständnis als entgeltliche Transaktion
- 2. Schutzzweck der Haftung – zwischen mittelbarer und direkter Preisbeeinflussung
- 3. Verhältnis zur Primärmarkthaftung
- 4. Auswirkungen im Marktmissbrauchsrecht?
- VI. Zusammenfassendes Fazit in Thesen
- *
- *)Prof. Dr., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Kapitalmarktrecht und Direktor des Centers for Corporate Compliance an der EBS Law School, Wiesbaden
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