ZBB 2020, 225

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2020 AufsätzeJohannes Gansmeier*

Der „einflusslos Konzertierende“ als Problemkonstellation des acting in concert gem. § 30 Abs. 2 WpÜG

Eine Zurechnung von Stimmrechten Dritter wird im Kapitalmarktrecht – zur Vermeidung von Umgehungen – in unterschiedlichen Regelungskomplexen angeordnet (vgl. § 34 WpHG, § 30 WpÜG). Von hervorgehobener Bedeutung ist dabei die Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des sog. acting in concert gem. § 30 Abs. 2 WpÜG. Hiervon hängt in vielen Fällen maßgeblich ab, ob eine – zeit- und kostenintensive – Angebotspflicht der Konzertierenden nach § 35 Abs. 2 WpÜG begründet wird oder nicht. Besondere Schwierigkeiten bereitet die Konstellation „struktureller Dominanz“ innerhalb eines Abstimmungspools: Hier steht in Frage, ob sich die Stimmrechtszurechnung auch auf einen „einflusslos Konzertierenden“ erstrecken soll. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine Problemlösung entlang einer näheren Analyse des Telos von § 30 Abs. 2 WpÜG. Darauf aufbauend wird für Konstellationen „struktureller Dominanz“ in Stimmrechtskoordinierungen ein neuer Ansatz entwickelt, der für den „Einflusslosen“ zwingend die Konzertierungsauflösung vorsieht, möchte dieser einer Angebotspflicht entgehen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
    • 1. Stimmrechtskoordinierung im Kontext des WpÜG
    • 2. Der „einflusslos Konzertierende“ als ungelöstes Problem des acting in concert
  • II. Das Pflichtangebot in der Regelungssystematik des WpÜG
    • 1. Spezifika des Pflichtangebots
    • 2. Kontrollerlangung als Auslöser der Angebotspflicht nach § 35 Abs. 2 WpÜG
  • III. Voraussetzungen und Rechtsfolge eines acting in concert gem. § 30 Abs. 2 WpÜG
    • 1. Telos und Normstruktur des § 30 Abs. 2 WpÜG
    • 2. Rechtsfolge: Grundsatz der wechselseitigen Stimmrechtszurechnung
  • IV. Personelle Zuordnung der Angebotsverpflichtung nach § 35 Abs. 2 WpÜG beim „einflusslos Konzertierenden“
    • 1. Die Figur des „einflusslos Konzertierenden“
    • 2. Bisheriger Meinungsstand zur Behandlung der Konstellation
      • 2.1 „Permissive“ Ansicht: Einseitige Zurechnung durch teleologische Reduktion des § 30 Abs. 2 WpÜG bei „Einflusslosigkeit“
      • 2.2 „Restriktive“ Ansicht: Wechselseitige Zurechnung auch bei „Einflusslosigkeit“
    • 3. Kritische Analyse und Lösungsansatz
      • 3.1 Ablehnung einer teleologischen Reduktion des § 30 Abs. 2 WpÜG
        • 3.1.1 Telos-Engführung als Grundlage der Reduktion
        • 3.1.2 Mangelnde Schutzwürdigkeit des „Einflusslosen“
        • 3.1.3 Umgehungsproblem
        • 3.1.4 Keine Notwendigkeit einer einseitigen Zurechnung aus der Transparenzrichtlinie
          • 3.1.4.1 Herleitung eines mittelbaren Einflusses von Art. 10 lit. a Transparenz-RL auf § 30 Abs. 2 WpÜG
          • 3.1.4.2 Ablehnung eines Einflusses der Transparenzrichtlinie auf § 30 Abs. 2 WpÜG
        • 3.1.5 Entkräftung des Wortlautarguments und Schlussfolgerung
      • 3.2 Lösungsentwurf zur Befreiung des „Einflusslosen“
        • 3.2.1 Ablehnung einer Befreiungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG
        • 3.2.2 Befreiungsmöglichkeit ausschließlich gem. § 37 Abs. 1 Var. 3 WpÜG bei Auflösung der Konzertierung
  • V. Zusammenfassende Thesen
*
*)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatrechtstheorie (Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit), Ludwig-Maximilians-Universität München

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