ZBB 2018, 250

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2018 ZBB-ReportKarl-Philipp Wojcik*

Bericht aus Brüssel: Inhalt und Verfahrensstand anhängiger Gesetzgebungsvorhaben im Bankrecht/Kapitalmarktrecht auf EU-Ebene, Teil 1

Spätestens, wenn am 1. 9. 2018 die Sommerunterbrechung des politischen Brüssel zum Ende gekommen sein wird, beginnt der Countdown für die von der EU-Kommission gemachten Gesetzgebungsvorschläge zu laufen. Denn vom 23. bis 26. 5. 2019 werden Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden. Dies bedeutet, dass de facto ab Anfang April 2019, wenn die Parteien in die heiße Wahlkampfphase eingetreten sind, Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission gemacht hat und welche dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV ) unterliegen, mindestens bis zum Zusammentritt des neugewählten Europäischen Parlaments, wahrscheinlich aber sogar bis zur Amtsübernahme der neuen Kommission voraussichtlich im November 2019, im Wesentlichen „auf Eis“ liegen. Zwar gilt auf EU-Ebene nicht das Diskontinuitätsprinzip,1 so dass die anhängigen Gesetzgebungsvorschläge auch nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments anhängig bleiben. Jedoch schließt sich Ende März 2019 faktisch das Zeitfenster, innerhalb dessen anhängige Gesetzgebungsvorschläge der Kommission vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat im Gesetzgebungsprozess verhandelt und ggf. verabschiedet werden können.
Vor diesem Hintergrund will der Beitrag einen Überblick über Inhalt sowie den Verfahrens- und Sachstand wichtiger Gesetzgebungsvorhaben der EU-Kommission in den Bereichen der Finanzmarktgesetzgebung, insbesondere auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts geben.2 Wegen der Fülle der noch anhängigen Gesetzgebungsverfahren wird dieser Überblick in zwei Teilen erfolgen, von denen der erste Teil in diesem Heft veröffentlicht und der zweite Teil im kommenden Heft (5/2018) der ZBB erscheinen wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Das sog. „Bankenpaket“
    • 1. Vorschlag zur Änderung der CRD IV
      • 1.1 Erweiterung des Kreises der Institute, die von der Anwendung der CRD IV ausgenommen sind
      • 1.2 Änderungen an den Pillar 2-Befugnissen
      • 1.3 Zwischengeschaltetes EU-Mutterunternehmen
      • 1.4 Vergütung
      • 1.5 Situation im Ministerrat und im Europäischen Parlament
    • 2. Vorschlag zur Änderung der CRR
      • 2.1 Umsetzung des Gesamtverlustabsorptionsfähigkeitsstandards des FSB
      • 2.2 Verschuldungsquote (Leverage ratio)
      • 2.3 Einführung einer verbindlichen strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio – NSFR)
      • 2.4 Sonstige Inhalte
      • 2.5 Situation im Ministerrat und im Europäischen Parlament
    • 3. Vorschlag zur Änderung der BRRD
      • 3.1 Inhalte des Kommissionsvorschlags
      • 3.2 Situation im Ministerrat und im Europäischen Parlament
    • 4. Vorschlag zur Änderung der SRM-Verordnung
    • 5. Bewertung
  • II. Vollendung der Bankenunion – Das Europäische Einlagenversicherungssystem (EDIS)
  • III. Maßnahmen zur Reduzierung notleidender Kredite in Bankbilanzen
  • IV. Erneuerung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für Wertpapierunternehmen
  • V. Reform des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS)
    • 1. Governance
    • 2. Finanzierung
    • 3. Technologische Innovation sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Erwägungen
    • 4. Gleichwertigkeit der Regelungen von Drittländern
    • 5. Weitere Zentralisierung der Aufsicht über bestimmte Finanzmarktakteure bei den ESAs
    • 6. Situation im Ministerrat und im Europäischen Parlament
  • VI. Verlegung des Sitzes der EBA von London nach Paris
  • VII. Kurze Bewertung
*
*)
Dr. iur., lic. en droit (Paris I Panthéon-Sorbonne), Mitglied des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission, Brüssel
Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind ausschließlich die persönliche Meinung des Autors und binden die Europäische Kommission und deren Dienststellen in keiner Weise.
1
1)
Bieber, in: von der Groeben/Schwarze/Hatje, EUV/AEUV, 7. Aufl., 2015, Art. 229 AEUV Rz. 10.
2
2)
Außen vor bleiben sollen hier die Vorschläge zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, wie etwa Vorschläge zur Umgestaltung des europäischen Stabilitätsmechanismus in einen dem EU-Recht unterliegenden europäischen Währungsfonds, etc. S. den aus mehreren Gesetzgebungsvorschlägen und Mitteilungen bestehenden Fahrplan zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas vom 6. 12. 2017, http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-5006_de.htm (zuletzt abgerufen am 25. 7. 2018).

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