ZBB 2016, 287

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2016 AufsätzeEdgar Wallach*

Wann liegt ein Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen vor?

Eine kritische Analyse der gesetzlichen Regulierung und der Verwaltungspraxis

Die Frage, ab wann ein Vertrieb von Investmentanteilen vorliegt, hat mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 21. 7. 2013 erheblich an Bedeutung gewonnen. Denn seither bedarf der Vertrieb an Anleger in Deutschland, gleich welcher Anlegerkategorie, stets einer vorherigen Erlaubnis der BaFin. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dem Vertriebsbegriff, wie er im KAGB definiert und von der BaFin ausgelegt wird, auseinander. Die Analyse geht auf die historischen Wurzeln des Vertriebsbegriffs und die Begriffsbestimmungen vergleichbarer Absatztätigkeiten im Wertpapierprospektrecht und im Recht der Finanzmarktaufsicht ein. In einem weiteren Teil behandelt der Beitrag eine Auswahl von Abgrenzungsfragen, die sich in der praktischen Anwendung des Vertriebsbegriffs des KAGB in der Auslegung der BaFin ergeben haben.

Inhaltsübersicht

  • I. Grundlagen
    • 1. Weiter Vertriebsbegriff im Investmentrecht
    • 2. Einschränkung durch die AIFM-Richtlinie
    • 3. Auf den Absatz gerichtete Wertpapierdienstleistungen im WpHG
    • ZBB 2016, 288
    • 4. Vorliegen eines Investmentvermögens
    • 5. Der Negativkatalog des § 293 Abs. 1 Satz 2 KAGB
    • 6. Die Vertriebsbeschränkungen auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts
  • II. Abgrenzungsfälle in der Praxis
    • 1. Auf den Absatz gerichtete Tätigkeit
      • 1.1 Marktsondierung
      • 1.2 Redaktionelle Beiträge in Fachmedien
    • 2. Passive Dienstleistungsfreiheit („reverse solicitation“)
      • 2.1 Passive Dienstleistungsfreiheit und Pre-Marketing
      • 2.2 Aufsichtsrechtliche Folgen für die Verwaltungsgesellschaft beim Erwerb im Wege der passiven Dienstleistungsfreiheit
    • 3. Börsennotierung als Vertrieb?
    • 4. Erwerb von Investmentanteilen durch einen Vermögensverwalter
  • III. Zusammenfassung der Ergebnisse
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner der Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt/M.

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