ZBB 2016, 279

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2016 AufsätzeUlrich Wackerbarth*

Kenntnisabhängige Verjährung nach fehlerhafter Anlageberatung oder: was man als Anleger so alles zu wissen hat

Die kenntnisabhängige Verjährung im Recht der Haftung für fehlerhafte Aufklärung und Beratung von Anlegern durch Bankberater ist in der jüngeren Vergangenheit durch verschiedene Entscheidungen in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Das Bankrecht legt die Schwächen des neuen Konzepts der Regelverjährung schonungslos offen. Dieses hat den Spezialfall des § 852 BGB a. F. verallgemeinert, ohne die Implikationen und Konsequenzen ausreichend zu berücksichtigen. Auch die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung scheint sich noch nicht ganz darüber im Klaren zu sein, von welchem Standpunkt aus sie mit den vielfältigen Fragen von Kennen und Kennenmüssen im Bereich der Haftung für schlechte Beratung umgehen soll. Der Beitrag möchte dafür einige Überlegungen bereitstellen, erörtert offene Fragen, die zum Teil bereits vor dem BGH anhängig sind und verlangt de lege ferenda eine Beschränkung der kenntnisabhängigen Verjährung auf die Fälle, für die sie sich tatsächlich eignet.

Inhaltsübersicht

  • I. Widmung
  • II. Themenabgrenzung
  • III. Die grundsätzliche (neue) Gesetzesregelung
    • 1. Ausgangslage und Fristen
    • 2. Entstehung des Anspruchs
    • 3. Kenntnis des materiellrechtlichen Anspruchs, aber Hemmung des prozessualen Anspruchs
  • IV. Beginn der kurzen Verjährung durch Kenntnis vom Beratungsfehler
    • 1. Im Grundsatz Tatsachen-, nicht Rechtskenntnis
      • 1.1 Anspruchsbegründende Umstände in Grundzügen
      • 1.2 Kennenmüssen
      • 1.3 Anwendung auf die Anlageberatungsfälle
    • 2. Ausnahme bei unklarer Rechtslage oder entgegenstehender Rechtsprechung
      • 2.1 Die Unzumutbarkeit der Klageerhebung
      • 2.2 Zeitpunkt der Zumutbarkeit
      • 2.3 Bedenken gegen diese Rechtsprechung
        • 2.3.1 Rechtsunsicherheit
        • 2.3.2 Individuelle Chance zur Rechtsdurchsetzung?
        • 2.3.3 Systematik und Wertungsgerechtigkeit
        • 2.3.4 Verhältnis zu § 206 BGB
    • 3. Stellungnahme: Kurze Verjährung als objektivierte Verwirkung
  • V. Einige ungeklärte Fragen
    • 1. Anfängliche Kenntnis und Vorrang des gesprochenen Wortes
    • ZBB 2016, 280
    • 2. Nachholung der Aufklärung?
    • 3. Rückschlüsse auf die Kenntnis aus anderen Beratungen?
  • VI. De lege ferenda
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor, Fernuniversität Hagen

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