ZBB 2016, 260
Risikofrüherkennungspflichten und kundengerechte Kreditberatung – Zur Genese des Prinzips geteilten Risikovertrauens
Der nachstehende Vergleich des Bank- und Versicherungsvertragsrechts ist auf die Informationspflichten der Parteien vor und nach Vertragsabschluss gerichtet, um zu erkennen, inwiefern die Risikofrüherkennung isoliert der einen oder der anderen Seite auferlegt wird, oder um ein Zusammenwirken beider Seiten bei der Identifikation und Bewältigung der Risiken zu ermöglichen. Es wird zu zeigen sein, dass die beiden Rechtsgebiete dabei zwar unterschiedliche Wege gehen, doch in die gleiche Richtung weisen: Das Prinzip des caveat emptor/investor etc. ist weitgehend überwunden, und wird durch ein neues hier sog. Prinzip geteilten Risikovertrauens ersetzt. Die jüngsten Novellierung zu den §§ 504a bis 511 BGB und §§ 26 ff. VAG bringen zusätzliche Neuerungen, die systematischer Einordnung bedürfen.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Rechtstatsächliche Grundlagen und Meinungsstand
- 1. Zur Haftung aus vernachlässigter Risikonähe
- 2. Risikomanagement und Finanzmarktkrise
- III. Versicherungsrechtliche Entwicklung
- 1. Beratungspflichten des VVG 2008
- 2. Besonderheiten in der Kreditversicherung und Riskikomanagement-Pflichten
- 3. Risikomanagement-Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- IV. Folgerungen zum Bankvertragsrecht
- 1. Konkludenter Beratungsvertrag und Beratungspflicht vor Vertragsschluss
- 2. Ausstrahlungswirkung des WpHG ins Recht der vorvertraglichen Informationspflichten
- 3. Risikomanagement-Pflichten und Spezialität des Verbraucherdarlehensrechts
- 4. Auslegungshilfen und Besonderheiten beim Wohnimmobilienkredit
- 5. Zur Erläuterung von Risiken mit revolvierenden Kreditkartenkrediten
- V. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Prof. a. D., Universität Erlangen, Rechtsanwalt Nürnberg
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