ZBB 2016, 249

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2016 AufsätzeGeorg Borges*

Identitätsmissbrauch im Online-Banking und die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Zahlungen werden zunehmend per Online-Banking oder mit anderen Mitteln des elektronischen Zahlungsverkehrs im Internet durchgeführt. Online-Zahlungen sind jedoch in erheblichem Ausmaß das Ziel krimineller Angriffe. Der rechtliche Rahmen für Online-Zahlungen wird durch die bis zum 13. 1. 2018 umzusetzende Zahlungsdiensterichtlinie 2015 (PSD2) bestimmt. Daher sind die Konzepte und Regelungen der Richtlinie für die Sicherheit im Online-Banking und die Haftung für Identitätsmissbrauch von entscheidender Bedeutung. Der Beitrag stellt aktuelle Aspekte des Identitätsmissbrauchs im Online-Banking dar und untersucht, welche Antworten die PSD2 auf die zentralen Rechtsfragen der Sicherheit im Online-Banking gibt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Aktuelle Rechtsfragen beim Identitätsmissbrauch im Online-Banking
    • 1. Überblick
    • 2. Grobe Fahrlässigkeit
    • 3. Anscheinsbeweis
    • 4. Rechtsscheinhaftung
      • 4.1 Anwendbarkeit der Rechtsscheinhaftung
      • 4.2 Voraussetzungen der Rechtsscheinhaftung
    • 5. Täuschung im Vorfeld der Überweisung
  • III. Die Zahlungsdiensterichtlinie 2015 (PSD2)
    • 1. Gesetzgebungsverfahren und Umsetzungsfrist
    • 2. Wesentliche Inhalte
    • 3. Zahlungen nach der PSD2
    • 4. Authentifizierung
      • 4.1 Anforderungen an die Authentifizierung
      • 4.2 Die starke Kundenauthentifizierung
      • 4.3 Auswirkungen auf die Praxis
    • 5. Technische Standards zur Sicherheit im Online-Banking
  • IV. Sicherheit im Online-Banking und PSD2
    • 1. Risikoverteilung und Haftung des Kunden
    • 2. Regulierung der Sicherheit im Online-Banking
  • V. Fazit
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie, Universität des Saarlandes, Saarbrücken; geschäftsführender Direktor, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes, Saarbrücken

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