ZBB 2015, 245
Das Großkreditregime der CRR und die Änderungsvorschläge des Baseler Ausschusses
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Der gesetzliche Rahmen
- 1. Das Großkreditregime
- 2. Gesetzessystematik und Normhierarchie
- 3. Die Gesetzeshistorie
- III. Der Regelungszweck
- IV. Die Regelungsadressaten
- 1. Die Adressaten der Großkreditvorschriften der CRR
- 1.1 Soloebene
- 1.2 Gruppenebene
- 2. Die Adressaten der Großkreditvorschriften der CRR aufgrund autonomen nationalen Rechts
- V. Der Großkreditbegriff
- 1. Die Definition
- 2. Zu berücksichtigende Risikopositionen und deren zu berücksichtigender Wert
- 2.1 Überblick
- 2.2 Aktivpositionen
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- 2.3 Außerbilanzielle Posten
- 2.4 Derivative Geschäfte
- 2.5 Handelsbuchpositionen
- 2.6 Ausnahmen von der Einstufung als Risikoposition für Zwecke der Großkreditvorschriften
- 2.7 Durchschau (Art. 390 Abs. 7 und 8 CRR)
- 3. Begriff des Kunden und der Gruppe verbundener Kunden (GvK)
- 3.1 Wer ist als Kunde anzusehen?
- 3.1.1 Forderungserwerb
- 3.1.2 Non-recourse Leasingfinanzierungen
- 3.2 Gruppe verbundener Kunden (GvK) (Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR)
- 3.2.1 Bildung einer GvK aufgrund von Kontrolle
- 3.2.1.1 Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. v. Art. 22 RL 2013/34/EU
- 3.2.1.2 Unternehmen, die nach IFRS konsolidiert werden, gehören zu einer GvK
- 3.2.1.3 Unternehmen, die gem. Art. 22 RL 2013/34 und entsprechender Umsetzungsvorschriften konsolidiert werden, bilden eine GvK
- 3.2.1.3.1 Gehören nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu konsolidierende Unternehmen zu einer GvK?
- 3.2.1.3.2 Sind die Alternativen des Art. 4 Abs. 1 Nr. 37 CRR (Kontrolle) kumulativ bei der Bildung einer GvK anzuwenden?
- 3.2.2 Bildung einer GvK aufgrund von (einseitiger oder wechselseitiger) Abhängigkeit
- 3.2.2.1 Wirtschaftliche Abhängigkeit (einheitliches Risiko)
- 3.2.2.2 Wirtschaftliche Abhängigkeit aufgrund von Finanzierungsbeziehungen
- 3.2.3 Kumulierung
- 3.2.4 Sonderregelung im Zusammenhang mit Gebietskörperschaften
- 4. Die zugrunde zu legende Kapitalbasis
- VI. Meldepflichten
- VII. Beschlussfassungsregelungen
- VIII. Die Großkreditobergrenzen
- 1. Die Obergrenzen
- 1.1 Die Obergrenze gem. Art. 395 Abs. 1 CRR
- 1.2 Die Obergrenze gem. Art. 395 Abs. 2 CRR
- 2. Die Berechnung der Auslastung der Obergrenzen
- 2.1 Art. 400 Abs. 1 CRR
- 2.2 Art. 400 Abs. 2 CRR
- 2.3 Art. 493 Abs. 1 CRR
- 2.4 Art. 493 Abs. 3 CRR
- 2.4.1 Ausnahmen gem. § 1 GroMiKV
- 2.4.2 Intragruppenforderungen (§ 2 GroMiKV)
- 2.4.2.1 Beteiligungen und sonstige Anteile
- 2.4.2.2 Andere Risikopositionen innerhalb einer Gruppe
- 3. Kreditrisikominderung
- 4. Folgen der Überschreitung der Obergrenzen
- IX. Die Zuständigkeit für die Überwachung des Großkreditregimes im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (EAM)
- X. Die Vorschläge des Baseler Ausschuss vom April 2014
- 1. Großkredit, Großkreditobergrenze, Meldepflichten
- 2. Bestimmung des Kunden bzw. der GvK
- 3. Bemessungsgrundlage
- 4. Kreditrisikominderung
- 5. Bemessungsgrundlage bei Handelsbuchpositionen
- 6. Behandlung bestimmter Risikopositionen
- 6.1 Forderungen gegenüber Staaten und mit Staaten verbundenen Unternehmen
- 6.2 Interbankenforderungen
- 6.3 Gedeckte Schuldverschreibungen
- 6.4 Durchschau bei Transaktionen mit zugrundeliegenden Vermögenswerten
- 6.5 Risikopositionen gegenüber Zentralen Kontrahenten
- 6.6 Großkreditregime für global systemrelevante Banken
- XI. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwältin, München.Der Beitrag spiegelt ausschließlich die persönlichen Auffassungen der Verfasser wider. Das Manuskript ist am 30. 5. 2015 abgeschlossen worden. Die Verfasser danken Herrn RA Sebastian Pitz für seine Anregungen.
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