ZBB 2015, 213

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2015 AufsätzeAlexander Frank*

Die Level-3-Verlautbarungen der ESMA – ein sicherer Hafen für den Rechtsanwender?

CESR als Rechtsvorgänger der ESMA verstand seine Verlautbarungen trotz ausdrücklicher Unverbindlichkeit als „safe harbour“ für den Rechtsanwender. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob und inwieweit den – ebenfalls unverbindlichen – Leitlinien und Empfehlungen der ESMA im Einzelfall eine auch normative Wirkung beigemessen werden darf, die über eine bloße Faktizität hinausgeht, insbesondere ob derjenige, der sein Verhalten an den Leitlinien und Empfehlungen der ESMA ausrichtet, sich darauf berufen kann, „nichts falsch gemacht“ zu haben.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Faktische Relevanz der CESR-Verlautbarungen und safe harbour rule
    • 1. Etablierung des weichen Rechts im Kapitalmarktrecht
    • 2. CESR als Interpretationsgremium
    • 3. Die safe harbour rule des CESR
  • III. Die Leitlinien und Empfehlungen der ESMA als Chimäre des Rechts
    • 1. Unverbindlichkeit aufgrund der Vorgaben des Unionsrechts
    • 2. Comply-or-explain-Mechanismus
    • 3. Die rechtliche Relevanz unverbindlicher Handlungsformen im Unionsrecht
    • 4. Letztinterpretationsbefugnis der ESMA aufgrund ihres Expertenwissens?
      • 4.1 Konkretisierungsauftrag der ESMA
      • 4.2 Beurteilungsspielraum der ESMA
    • 5. Tatbestandliche Umgrenzungsfunktion der Empfehlungen nach Art. 17 ESMA-VO
  • IV. Die Leitlinien und Empfehlungen der ESMA als sicherer Hafen für den Rechtsanwender
    • 1. Gleichbehandlung und Vertrauensschutz als Prinzipien des Unionsrechts
    • 2. Die Leitlinien und Empfehlungen als sicherer Hafen im Subordinationsverhältnis
    • 3. Die Leitlinien und Empfehlungen als sicherer Hafen im Verhältnis zu anderen Marktteilnehmern
      • 3.1 Möglichkeit der Drittwirkung
      • 3.2 Die Leitlinien und Empfehlungen als sicherer Hafen im Koordinationsverhältnis
  • V. Zusammenfassung in Thesen
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

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