ZBB 2013, 244
Steine statt Brot – Weiterhin keine Rechtssicherheit zur Ad-hoc-Publizität bei sog. gestreckten Entscheidungsprozessen
Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 23. 4. 2013 – II ZB 7/09, ZBB 2013, 260 (in diesem Heft) – Geltl
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalts- und Ausgangslage
- II. Der Beschluss des BGH und seine rechtliche Würdigung
- 1. Bereits eingetretene Ereignisse als Zwischenschritte zu einem „Endereignis“
- 1.1 Keine Sperrwirkung des „Endereignisses“
- 1.2 Kursspezifität eines Zwischenschrittes
- 1.3 Kursrelevanz der Zwischenschritte
- 1.3.1 Definition
- 1.3.2 Maßgeblichkeit einer objektiv-nachträglichen Ex-ante-Prognose
- 1.3.3 Zur Berücksichtigung des Grades der Wahrscheinlichkeit des Endereignisses
- 2. Zukünftiges (End-)Ereignis
- 2.1 Kursspezifität eines zukünftigen Ereignisses
- 2.2 Kursrelevanz eines zukünftigen Ereignisses
- 3. Selbstbefreiung nach § 15 Abs. 3 WpHG und Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens
- III. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Cantab.), Rechtsanwältin und Counsel, Hengeler Mueller, Düsseldorf
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