ZBB 2012, 286
Gestreckte Verfahrensabläufe im Europäischen Insiderhandelsrecht
Zugleich Besprechung von EuGH v. 28. Juni 2012 – Rs C-19/11 (Geltl/Daimler AG)
Inhaltsübersichtt
- I. Ausgangsfall und Fragestellungen
- II. Entscheidungsgründe des EuGH
- 1. Begriff der präzisen Information bei gestreckten Verfahrensabläufen (Erste Vorlagefrage)
- 1.1 Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Umstands oder Ereignisses
- 1.2 Mögliche Auswirkungen auf die Kurse von Finanzinstrumenten (Kursrelevanz)
- 1.3 Kritik
- 2. Anforderungen an die hinreichende Wahrscheinlichkeit (Zweite Vorlagefrage)
- 2.1 Begriff der hinreichenden Wahrscheinlichkeit
- 2.2 Keine Anwendung des Probability/magnitude-Tests
- III. Auswirkungen des Urteils auf das deutsche Insiderhandelsrecht
- 1. Keine Existenz gestreckter Verfahrensabläufe mehr?
- 2. Bestimmung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit in § 13 Abs. 1 Satz 3 WpHG
- 3. Anwendung im konkreten Fall
- IV. Auswirkungen des Urteils auf das (neu entstehende) europäische Kapitalmarktrecht
- 1. Auslegung des Begriffs der Insiderinformation in der (zukünftigen) Marktmissbrauchsverordnung
- 2. Manifestierung einer Auslegungsmethodik für das europäische Kapitalmarktrecht?
- 3. Strukturschwäche des europäischen (Kapitalmarkt-)Rechts
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (NYU), Attorney-at-Law (New York), Habilitand am Seminar für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg.
- 1
- 1)EuGH v. 28. 6. 2012 – Rs C-19/11, ZBB 2012, 293 (in diesem Heft) = ZIP 2012, 1282 (m. Anm. Schall, S. 1286), dazu EWiR 2012, 467 (Bachmann).
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