ZBB 2012, 266
Das künftige Regime für Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps nach der Verordnung (EU) Nr. 236/2012
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Anwendungsbereich
- III. Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln
- 1. Leerverkauf
- 1.1 Keine Rechtsinhaberschaft des Verkäufers
- 1.2 Wertpapierleihe im Besonderen
- 1.3 Ausnahmen vom Leerverkaufsbegriff
- 1.4 Kein Konzernprivileg
ZBB 2012, 267
- 2. Ungedeckte Leerverkäufe in Aktien
- 2.1 Leihe oder rechtlich gleichwertiges Geschäft
- 2.2 Leihvereinbarung oder unbedingter Anspruch auf Eigentumsübertragung
- 2.3 Lokalisierung durch Drittzusage
- 2.3.1 Lokalisierung
- 2.3.2 Dritter
- 3. Ungedeckte Leerverkäufe in öffentliche Schuldtitel
- 3.1 Verbotstatbestand
- 3.2 Aussetzung des Verbots durch die national zuständige Behörde
- IV. Verbot ungedeckter Credit Default Swaps in öffentlichen Schuldtiteln
- 1. Ungedeckte Position in einem Credit Default Swap
- 2. Korrelation
- 3. Verhältnismäßigkeit
- 4. Berechnung
- 5. Darlegungspflichten
- 6. Aussetzung durch die national zuständige Behörde
- V. Transparenzpflichten bei signifikanten Netto-Leerverkaufspositionen
- 1. Netto-Leerverkaufsposition: Überblick
- 2. Einzubeziehende Long- und Short-Positionen
- 2.1 Long-Positionen
- 2.2 Short-Positionen
- 3. Berechnung der Netto-Leerverkaufsposition
- 4. Zeitpunkt
- 5. Sonderregeln: Fonds-/Vermögensverwalter, gemischte Unternehmen, Gruppen
- 5.1 Managementeinheiten
- 5.2 Gemischte Unternehmen
- 5.3 Obergesellschaft einer Gruppe
- 6. Melde- und Offenlegungsregime
- 6.1 Meldepflichtiger
- 6.1.1 Managementeinheit
- 6.1.2 Gruppen
- 6.2 Zuständige Behörde
- 6.3 Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien
- 6.4 Offenlegung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien
- 6.5 Meldung signifikanter Netto-Leerverkaufspositionen in öffentlichen Schuldtiteln
- 6.6 Zeitpunkt
- VI. Transparenzregime für Credit Default Swaps
- VII. Ausnahmetatbestände
- VIII. Rechtsfolgen
- 1. Sanktionen
- 2. Zivilrechtliche Rechtsfolgen
- IX. Zwangseindeckungsverfahren
- X. Eingriffsbefugnisse von BaFin und ESMA
- 1. Eingriffsbefugnisse der zuständigen (nationalen) Behörden
- 2. Eingriffsbefugnis der jeweils zuständigen Behörden nach Art. 23 VO
- 3. Befugnisse der ESMA
- XI. Schlussbemerkungen
- *
- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Johannes Gutenberg Universität Mainz, Fellow des Gutenberg Forschungskollegs und Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar,- Giro- und Kreditwesens.
- **
- **)Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Johannes Gutenberg Universität Mainz.
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