ZBB 2011, 305
Islamic finance und Recht der EU-Finanzmarktaufsicht – (k)ein Problem? – Eine deutsche Perspektive
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Konstellationen grenzüberschreitender Finanzaktivitäten
- 2. Vorgehensweise
- II. Der aufsichtsrechtliche Rahmen für finanzielle Aktivitäten in EU und EWR
- 1. Entwicklung und aktueller Stand der Regelungen des Finanzbinnenmarkts
- 1.1 Ausgangspunkt
ZBB 2011, 306
- 1.2 Maßgaben für aufsichtliche Zulassung und Kontrolle
- 1.2.1 „Bankenrichtlinie“
- 1.2.2 Spezifische Umsetzung im deutschen KWG
- 1.2.3 Weitere europäisierte Bereiche des Finanzmarktes
- 1.2.3.1 Überblick
- 1.2.3.2 Märkte für Finanzinstrumente
- 1.2.3.3 Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und alternative Investmentfonds
- 2. Drittlandsbezogene Regelungen
- 2.1 Parallele Bestimmungen
- 2.2 Besonderheiten bei alternativen Investmentfonds
- 3. Europäische Finanzaufsicht
- III. Relevanz des EU-Rechtsrahmens speziell für „islamic banking“
- 1. Mitgliedstaatliche Zulassungen und „Europäischer Pass“
- 1.1 Bereichsspezifische Wirkung von Zulassungen
- 1.2 Mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume
- 1.2.1 Vereinigtes Königreich
- 1.2.2 Luxemburg
- 1.2.3 Frankreich
- 1.3 Im Besonderen: Deutschland
- 1.3.1 Art und Inhalt der (Bank-)Erlaubnis
- 1.3.2 Regeln für Inlandstätigkeit ausländischer (Bank-)Unternehmen
- 1.4 Zwischenfazit I
- 2. Spezielle bankenaufsichtsrechtliche Fragen aus deutscher Sicht
- 2.1 Bezeichnungsschutz
- 2.2 Sachliche Reichweite der Erlaubnis nach KWG
- 2.3 Nur punktuelle Einbeziehung des „islamic banking“
- 2.3.1 Mudâraba
- 2.3.2 Mushâraka
- 2.3.3 Ijâra
- 2.3.4 Weitere Formen
- 2.3.5 Eingriffsbefugnisse der (nationalen) Bankenaufsicht
- 2.4 Zwischenfazit II
- 3. Wirtschaftsaufsicht im Allgemeinen
- 3.1 Zuständigkeiten gewerbepolizeilicher Art
- 3.2 Verfahrensfragen
- IV. Schluss
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Eur. Int.), Professorin, Inhaberin der Professur für Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, Leipzig.
- **
- **)Dr. iur., Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Technischen Universität Chemnitz.
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