ZBB 2011, 297

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2011 ZBB-ReportHans Diekmann* / Andreas Wieland**

Der neue aufsichtsrechtliche Rahmen für das E-Geld-Geschäft

Am 1. März 2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie (2009/110/EG) beschlossen.1 Das Gesetz überarbeitet den aufsichtsrechtlichen Rahmen für im E-Geld-Geschäft tätige Unternehmen und sieht dazu Änderungen unter anderem im Kreditwesengesetz und im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vor. E-Geld-Institute benötigen nicht mehr die Zulassung als Kreditinstitut, sondern eine vergleichbare Lizenz, wie sie für Zahlungsinstitute gefordert wird. Die Eigenmittelanforderungen werden erleichtert. Das E-Geld-Institut wird damit attraktiver (z. B. für umfassende Loyalty-Systeme). Der E-Geld-Markt in Deutschland und Europa erhält somit eine zweite Chance. Die bargeldlose Zahlung mit E-Geld spielt bisher in Deutschland eine untergeordnete Rolle. Nur Zahlungskarten mit sog. Geldkarte-Funktion, die von Banken ausgegeben werden, haben eine gewisse Verbreitung gefunden. Ansonsten sind E-Geld-Geschäfte jedoch selten. Zu untersuchen ist, was der neue Rechtsrahmen für E-Geld-Geschäfte für die Praxis bedeutet und ob es neue Möglichkeiten für den Einsatz von E-Geld gibt.

Inhaltsübersicht

  • I. Aufsichtsrechtlicher Rahmen für das E-Geld-Geschäft
    • 1. Der bisherige E-Geld-Begriff
    • 2. Erste E-Geld-Richtlinie und ihre Umsetzung im Kreditwesengesetz
    • 3. Bisherige praktische Bedeutung
    • 4. Erlass der Zweiten E-Geld-Richtlinie (2009/110/EG)
    • 5. Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
  • II. Neudefinition der Begriffe E-Geld und E-Geld-Geschäft
    • 1. E-Geld und E-Geld-Geschäft
    • 2. Gesetzliche Ausnahmen
  • III. Erlaubnispflicht, -umfang und -voraussetzungen
    • 1. Erlaubnispflicht
    • 2. Erlaubnisumfang
    • 3. Erlaubnisvoraussetzungen und Versagungsgründe
    • 4. Europäischer Pass
  • IV. Laufende Anforderungen an E-Geld-Institute und für das E-Geld-Geschäft
    • 1. Eigenmittelanforderungen
    • 2. Sicherungsanforderungen
    • 3. Verpflichtungen bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
    • 4. Verzinsungsverbot
    • 5. Sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen und Eingriffsbefugnisse der BaFin
    • 6. Einsatz von E-Geld-Agenten; Auslagerung
  • V. Bewertung der Neuregelung und Ausblick
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner bei Shearman & Sterling LLP, Düsseldorf.
**
**)
Rechtsanwalt bei Shearman & Sterling LLP, Frankfurt/M.
1
1)
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie v. 1. 3. 2011 (BGBl I, 288).

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell