ZBB 2011, 288
Der „gewisse Zeitraum“ bei der Marktmanipulation
Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 7. 7. 2011 – Rs C-445/09 – IMC Securities
Am 7. 7. 2011. hat die 2. Kammer des EuGH ein wichtiges Urteil zur Auslegung der RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. 1. 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (ABl EU 2003 Nr. L 96, 16 ff.), der sog. Marktmissbrauchsrichtlinie, gefällt. Der Beitrag würdigt das Urteil unter Darstellung der wesentlichen Argumentation des EuGH und erläutert die Konsequenzen der Entscheidung.
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- *)Dr. iur., Universitätsprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln.
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