ZBB 2011, 266
Zur Verfassungsmäßigkeit der geplanten Übergangsregelung eines Sachkundenachweises für Finanzanlagenvermittler
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Prüfungsmaßstab
- III. Die Verfassungsmäßigkeit der „Alte-Hasen-Regelung“
- 1. Berufsfreiheit (Art. 12 GG)
- 1.1 Eingriff und Rechtfertigung
- 1.2 Verhältnismäßigkeit
- 1.2.1 Geeignetheit
- 1.2.2 Erforderlichkeit
- 1.2.3 Angemessenheit
- 1.2.3.1 Angemessenheit des Sachkundenachweises bei Berufseinsteigern
- 1.2.3.2 Angemessenheit des Sachkundenachweises für „Alte Hasen“
- 1.3 Zwischenergebnis zur Berufsfreiheit
- 2. Schutz des Eigentums (Art. 14 GG)
- 3. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)
- 4. Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
- 5. Ergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der „Alten-Hasen-Regelung“
- IV. Vorgaben des Art. 12 GG für die verfassungskonforme Anwendung des geplanten Sachkundenachweises bei individuellen Härten im Einzelfall
- V. Fazit
- *
- *)Rechtsanwalt, vBP, mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf.
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf.Der Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück.
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