ZBB 2010, 265
Verbesserung des Anlegerschutzes? Eine kritische Würdigung des Diskussionsentwurfes für ein Anlegerstärkungs- und Funktionsverbesserungsgesetz
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Aufsichtsrechtliche Erfassung des Vertriebs von Produkten des grauen Kapitalmarkts
- 1. Versuche einer effektiven Regulierung des grauen Kapitalmarkts
- 2. Die Konzeption des Diskussionsentwurfs
- 2.1 Vorweggenommene Umsetzung der AIFM-Richtlinie?
- 2.2 Umsetzung der MiFID?
- 2.3 Auswirkungen auf den Vertrieb von geschlossenen Fonds
- 2.4 Auswirkungen auf Emittenten geschlossener Fonds
- 2.5 Ausnahmetatbestände
- 3. Kritik
- 3.1 Notwendigkeit der Regulierung
- 3.2 Art der Regulierung
- 3.2.1 Einordnung als Finanzinstrumente
- 3.2.2 Haftungsdach
- 3.2.3 Wettbewerbliche Gesichtspunkte
- 3.2.4 Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
- 3.3 Zeitpunkt der Regulierung
- 4. Begrifflichkeiten
- III. Prospekte für Produkte des grauen Kapitalmarkts
- 1. Prospektinhalt
- 1.1 Verdeutlichung des Risikos
- 1.2 Gewandeltes Bild von den Fähigkeiten eines durchschnittlichen Anlegers
- 1.3 Angaben zur Prüfung des Prospekts
- 1.4 Wichtige finanzielle Angaben
- 1.5 Verschärfte Angaben über die Gesellschafter, Initiatoren, Prospektverantwortlichen und Treuhänder
- 1.6 Doppelstockkonstruktionen
- 1.7 Transparenz hinsichtlich Verflechtungen
- 1.8 Transparenz hinsichtlich des eigentlichen Anlageobjekts
- 1.9 Ausweitung der finanziellen Transparenz
- 2. Verschärfung der Prospektprüfung
- 3. Abschaffung der Sonderverjährung für Prospekthaftungsansprüche
- IV. Sicherstellung einer anlegergerechten Beratung
- 1. Informationsblatt
- 2. Transparenz hinsichtlich eines eingeschränkten Angebots
- 3. Vorgaben für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte
- 3.1 Das Verbot der Empfehlung ungeeigneter Anlagen
- 3.2 Registrierungs- und Sanktionsregime für Anlageberatung und Vertriebsvorgaben
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- 3.3 Sanktionen
- 3.4 Organisatorische Vorgaben
- 3.5 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
- 3.6 Kritik
- 4. Verbesserung der Compliance
- 5. Schaffung neuer Ordnungswidrigkeitentatbestände im WpHG
- V. Fazit
- *
- *)Dr. iur., LL. M. (London), Rechtsanwalt, Universitätsprofessor an der Universität Zürich.
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