ZBB 2008, 221

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2008 AufsätzeGünther M. Bredow* / Hans-Gert Vogel**

Unternehmenssanierung und Restrukturierung von Anleihen – Welche Verbesserungen bringt das neue Schuldverschreibungsrecht?

Das Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) ermächtigt Anleihegläubiger, durch Mehrheitsbeschluss nachträglichen Änderungen der Anleihebedingungen mit verbindlicher Wirkung für alle Gläubiger zuzustimmen. Relevant wird dies insbesondere in der Krise des Schuldnerunternehmens, wenn zu dessen finanzieller Sanierung auch ein Beitrag der Anleihegläubiger erforderlich ist. Das SchVG hat jedoch die bei seinem Erlass vor mehr als hundert Jahren bestehenden Erwartungen nie erfüllt. Die zum Teil sehr unflexiblen Regelungen des Gesetzes haben dazu geführt, dass deutsche Unternehmen derzeit vornehmlich andere Finanzplätze für die Emission von Anleihen nutzen. Zur Beseitigung seiner Defizite hat jüngst das Bundesjustizministerium einen vielversprechenden Gesetzentwurf vorgelegt,1 der in nachstehendem Beitrag in Abgleich mit dem geltenden Recht und im historischen Kontext analysiert werden soll.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Das SchVG von 1899 als Sanierungsinstrument
    • 1. Eingeschränkter Anwendungsbereich
    • 2. Gläubigerbeschlüsse
    • 3. Insbesondere: Sanierungsmaßnahmen
    • 4. Praxisbeispiele – EM.TV
    • 5. Alternative Gestaltungen
      • 5.1 Regelung in den Anleihebedingungen
      • 5.2 Sitzverlegung durch Umwandlung in eine Ltd. (Forum Shopping)
  • III. Erste Reformüberlegungen – Arbeitsentwurf von 2003
  • IV. Der Referentenentwurf 2008
    • 1. Anwendungsbereich
    • 2. Reichweite der Mehrheitsmacht – Gläubigerbeschlüsse
      • 2.1 Ausschluss individueller Vereinbarungen
      • 2.2 Ausschluss von Leistungspflichten
      • 2.3 Erweiterung der Gläubigerbefugnisse im Übrigen
    • 3. Modernisierung des Verfahrens
      • 3.1 Einberufung und Durchführung der Gläubigerversammlung
      • 3.2 Abstimmung ohne Versammlung
      • 3.3 Beschlusskontrolle durch Anfechtungsklage
    • 4. Gläubigervertreter
      • 4.1 Person des Gläubigervertreters – Interessenkonflikte
      • 4.2 Aufgaben und Befugnisse
      • 4.3 Haftung
  • V. Zusammenfassung und Ausblick – Begrenztes Ermächtigungsmodell?
*
*)
Dr. jur., LL.M., Rechtsanwalt in Frankfurt/M.
**
**)
Dr. jur., Rechtsanwalt in Berlin
1
1)
(Referenten-)„Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Anleihen und zur Anpassung kapitalmarktrechtlicher Verjährungsvorschriften“ (SchVG-E), abgedruckt nebst Begründung in ZBB 2008, 200 ff.

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