ZBB 2007, 237
Bankpraxis zwischen Recht und Wirtschaft
– Bankentgelte, Kreditkartenverfahren und weitergeleiteter Auftrag in juristisch-ökonomischer Betrachtung –**
Inhaltsübersicht
- I. Normbildung im Bankrecht
- 1. Schwierigkeiten der Klauselkontrolle im Bankrecht
- 2. § 307 Abs. 3 BGB als juristische Hürde der Inhaltskontrolle?
- 3. Lückenfüllung durch ökonomisches Denken
- II. Beispiel Nr. 1: Bankentgelte
- 1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
- 2. Verhaltenssteuerung durch Bankentgelte
- 2.1 Quersubventionierung
- 2.2 Kostensteigerung durch Förderung verschwenderischen Verhaltens
- 2.3 Musterbeispiel Kontenpfändung
- III. Beispiel Nr. 2: Risikoverteilung im Kreditkartenverfahren
- 1. Herkömmliches Kreditkartenverfahren
- 2. Telefon- und Mailorderverfahren
- 2.1 Die Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. 4. 2002
- 2.2 Kritische Analyse der Urteilsgründe
- 2.2.1 Vergleich mit dem Einzugsermächtigungsverfahren
- 2.2.2 Ablehnung einer Zwangsversicherung der Vertragshändler
- 2.2.3 Steigerung der Betrugsgefahr durch die BGH-Rechtsprechung
- 2.2.4 Ineffizienz einer Schadensteilung im Sinne des BGH-Urteils vom 13. 1. 2004
- 2.3 Rechtliche Einordnung des Telefon- und Mailorderverfahrens
- IV. Beispiel Nr. 3: Weitergeleiteter Auftrag und § 278 BGB
- 1. Grundlagen zum weitergeleiteten Auftrag
- 1.1 Beispielsfall: Verkauf von Wertpapieren im Ausland
- 1.2 Historie von Nr. 3 Abs. 2 AGB-Bk
- 2. Weitergeleiteter Auftrag – ein allgemeiner Vertragstypus
- 3. Wirksamkeit der Vereinbarung weitergeleiteter Aufträge im Bankbereich
- 3.1 Überblick über den Diskussionsstand
- 3.2 Stellungnahme
- 3.2.1 Weitergeleiteter Auftrag und Subunternehmerschaft
- 3.2.2 Rekonstruktion des „vollständigen Vertrags“
- 3.2.3 Kein weitergeleiteter Auftrag bei Vertrag zu Festpreisen
- 3.2.4 Bestätigung durch das neue Überweisungsrecht (§ 676c Abs. 1 Satz 3 BGB)
- V. Ergebnis und Ausblick
- *
- *)Dr. jur., Universitätsprofessor an der Universität Mannheim.
- **
- **)Erweiterte Fassung der am 1. 6. 2007 an der Universität Mannheim gehaltenen Antrittsvorlesung mit dem Titel „Bankpraxis zwischen Recht und Wirtschaft … vom Nutzen ökonomischen Denkens für das Bankrecht“. Der Vortragsstil wurde teilweise beibehalten.
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