ZBB 2006, 269
Das neue Übernahmekollisionsrecht
Nach Verabschiedung der EU-Übernahmerichtlinie steht der deutsche Gesetzgeber vor der Aufgabe, ein neues Übernahmekollisionsrecht und -aufsichtsrecht vorzusehen. Der Regierungsentwurf beschränkt sich auf eine „1:1-Umsetzung“ der Richtlinie. Der Beitrag untersucht, ob aufgrund dieser Vorgehensweise und Unklarheiten in der Gesetzesformulierung das Risiko besteht, dass Normenkollisionen und -lücken bei grenzüberschreitenden öffentlichen Angeboten fortbestehen. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass eine systemkonforme Qualifikation der Normen des WpÜG und eine europarechtskonforme Anknüpfung an den Satzungssitz der Zielgesellschaft vonnöten sind. Der Anwendungsbereich der kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen WpÜG-Vorschriften müsse für bestimmte Fallkonstellationen erweitert werden. Soweit es sich um einfache öffentliche Erwerbsangebote handelt, müsse der Anwendungsbereich des WpÜG hingegen einschränkt werden. Die Prioritätsregel der Übernahmerichtlinie sollte künftig der Anknüpfung an den Hauptbörsenplatz weichen.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Kollisions- und aufsichtsrechtliche Vorschriften der Übernahmerichtlinie
- 1. Überblick
- 2. Regelanknüpfung
- 3. Auffanganknüpfung
- 3.1 Getrennte Anknüpfung
- 3.2 Sukzessive Mehrfachzulassung
- 3.3 Gleichzeitige Mehrfachzulassung
- III. Kollisions- und aufsichtsrechtliche Vorschriften des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes
- 1. Umsetzungsbedarf
- 2. Das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
- IV. Auslegungs- und Ergänzungsbedarf des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes
- 1. Sitz der Zielgesellschaft
- 1.1 Sitztheorie
- 1.2 Gründungstheorie
- 2. Verkürzter Anwendungsbereich kapitalmarkt-gesellschaftsrechtlicher WpÜG-Vorschriften
- 2.1 Zusammenfallen von Sitz- und Marktort
- 2.2 Auseinanderfallen von Sitz- und Marktort
- 3. Überdehnter Anwendungsbereich kapitalmarktrechtlicher WpÜG-Vorschriften
- 4. Qualifikation kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlicher WpÜG-Vorschriften
- 4.1 Qualifikationskriterien
- 4.2 Anwendbarkeitsverordnung
- V. Korrektur- und Ergänzungsbedarf der Übernahmerichtlinie
- 1. Regeln bei Mehrfachzulassung
- 2. Ungerechtfertigtes Gleichlaufprinzip
- VI. Ergebnis
- *
- *)Dr. jur., LL.M. (Columbia), Maître-en-Droit (Aix-en-Provence), Attorney-at-Law (New York) in New York
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