ZBB 2006, 243
Die Verschärfung des insiderrechtlichen Weitergabeverbots
Die Reichweite des insiderrechtlichen Weitergabeverbots (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 WpHG) ist in vielen Einzelpunkten umstritten. Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz hat zwar den Wortlaut der Bestimmung unverändert gelassen. Dennoch stellt sich das Weitergabeverbot heute strenger dar als vor der Reform. Motor dieser Entwicklung waren der Austausch der zugrunde liegenden EU-Richtlinie, die Aufgabe der Unterscheidung von Primär- und Sekundärinsider im Tatbestand des § 14 WpHG, die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit, eine Entscheidung des EuGH in der Strafsache gegen Knud Grøngaard und Allan Bang, die Reform des § 15 WpHG sowie die aktuelle Diskussion um die Organisationspflichten von Unternehmen gegen Insiderhandel. Der Beitrag klärt die dabei berührten Einzelfragen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Grundsätzliche Einwände gegen die derzeitige Regelung des Weitergabeverbots
- 1. Die strafrechtliche Einordnung des Weitergabeverbots
- 1.1 Einwände gegen die derzeitige Fassung des Weitergabeverbots
- 1.2 Die Notwendigkeit strafrechtlicher Sanktionen
- 1.3 Die Notwendigkeit der Ausgestaltung als abstraktes Gefährdungsdelikt
- 2. Die Regelung der Versuchsstrafbarkeit
- III. Einzelfragen der Auslegung des Tatbestands
- 1. Das „Mitteilen“ von Insiderinformationen
- 1.1 Definition des Mitteilens
- 1.2 Weitergabe an einen anderen
- 1.3 Mitteilen selbst geschaffener Insiderinformationen
- 2. Notwendigkeit eines Mitteilungserfolgs?
- 2.1 Notwendigkeit der Kenntnisnahme des Dritten
- 2.2 Erkennen des besonderen Charakters der Information durch den Dritten
- 2.3 Neuheit der Information für den Dritten
- 3. Die „unbefugte“ Weitergabe
- 3.1 Einordnung des Tatbestandsmerkmals
- 3.2 Notwendigkeit einer gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht
- 3.3 Die Auslegung des Merkmals „unbefugt“ durch den Europäischen Gerichtshof
- 3.4 Konsequenzen
- 3.4.1 Zwingende gesetzliche Mitteilungs- oder Informationspflichten
- 3.4.2 Gesetzliche Mitteilungs- oder Informationspflichten mit Ermessensspielraum
- 3.4.3 Weitergabe an einen Aktionär außerhalb der Hauptversammlung
- 3.4.4 Weitergabe an einen Aktionär innerhalb der Hauptversammlung
- 3.4.5 Innerbetriebliche Weitergabe
- 3.4.6 Weitergabe an Unternehmensexterne
- 3.4.7 Due Diligence
- 4. Zulässigkeit der Weitergabe von Insiderinformationen an die Massenmedien
- IV. Das Bestehen von Organisationspflichten zur Verhinderung der Weitergabe von Insiderinformationen
- 1. Geschäftsherrenhaftung
- 2. Organisationspflichten bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- 3. Organisationspflichten bei anderen Unternehmen
- 4. Organisationspflichten bei Emittenten
- 5. Inhalt der Organisationspflichten
- V. Ergebnisse
- *
- *)Dr. jur., L.L.M. (London), Universitätsprofessor an der Universität Halle-Wittenberg
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