ZBB 2005, 255
Whole Business Securitisation
Die Verbriefung eines Unternehmenscashflows
Die Verbriefung des Cashflows eines Unternehmens ist eine in Großbritannien bekannte und etablierte Form der Unternehmensfinanzierung. In Deutschland hat es bisher erst zwei Transaktionen dieser Art gegeben. Die Gründe hierfür liegen in den unterschiedlichen rechtlichen Systemen und den unterschiedlichen Möglichkeiten der Darlehensbesicherung. Der Aufsatz beschreibt die diesbezüglichen wesentlichen Unterschiede und stellt Strukturen vor, mit denen auch im deutschen Rechtskreis entsprechende Transaktionen umgesetzt werden können.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Grundlagen einer Whole Business Securitisation
- 1. Wurzeln im englischen Recht
- 2. Ansatz für eine WBS-Struktur nach deutschem Recht
- III. Wirtschaftlicher Anwendungsbereich/Rating
- IV. Existierende WBS-Strukturen in Deutschland
- 1. Verbriefung von Musikverlagsrechten
- 1.1 Wirtschaftliche Sicherstellung des Cashflows
- 1.2 Rechtliche Kontrolle über den Cashflow
- 2. Die Verbriefung des Cashflows eines Unternehmens für Telekommunikationssysteme
- 2.1 Grundlagen
- 2.2 Die Anreizstruktur (Incentive Model)
- 2.2.1 Fortsetzung der Leasingverträge
- 2.2.2 Fortsetzung der Bedienung der Darlehen
- 3. Fazit zu existierenden WBS-Strukturen
- V. Alternative Strukturen
- 1. Struktur
- 2. Gesichtspunkte einer Insolvenz des Originators bzw. der AssetCo
- 2.1 Gegenseitige Verträge in der Insolvenz des Originators
- 2.1.1 Fortsetzung der Leasingverträge über die Cash Producing Assets
- 2.1.2 Fortsetzung der Kundenverträge
- 2.2 Fortführung der Kundenbeziehung durch AssetCo
- 3. Einzelne Strukturelemente
- 3.1 Gesichtspunkte einer Insolvenz des Originators
- 3.2 Vorrangige Forderungen/Nachrangigkeit des SPV-Darlehens
- 3.2.1 Auseinandersetzungsanspruch
- 3.2.2 Unterhaltskosten und Betriebskosten
- 3.2.3 Steuerliche Verpflichtungen
- 3.3 Zwischenergebnis
- VI. Verkauf vs. Einlage
- 1. Steuerliche Aspekte
- 2. Insolvenzrechtliche Aspekte
- VII. Arbeitsrechtliche Fragen
- 1. Betriebsübergang (§ 613a BGB)
- 2. Fortsetzung des operativen Geschäfts in der Insolvenz des Originators
- VIII. Due Diligence
- IX. Fazit
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