ZBB 2004, 289
Doppelnormen im Recht der Finanzdienstleistungen
Der Beitrag befasst sich beispielhaft mit der dogmatischen Einordnung von vier Normen des Finanzdienstleistungsrechts. Für die §§ 31, 37d WpHG, § 9 InvG und § 10a VAG wird dabei nachgewiesen, dass weder die Einordnung in das öffentliche Recht noch die Einordnung in das Privatrecht überzeugen kann. Aufbauend auf einem Verständnis der beiden Teilrechtsordnungen als wechselseitige Auffangordnungen, wird daher eine Einordnung der Normen als Doppelnormen, d. h. sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich vorgeschlagen. Abschließend werden die daraus resultierenden Fragen für die zivilrechtliche Haftung angesprochen.
Inhaltsübersicht
- I. Aufsichtsrechtlich überwachte Vertragspflichten
- II. Gemeinsamkeiten
- III. Öffentliches Recht oder Privatrecht?
- 1. Einordnung nach dem Sachzusammenhang
- 2. Subordinationstheorie
- 3. Modifizierte Subjektstheorie
- 4. Interessentheorie
- 5. Tertium non datur?
- 6. Die Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht
- IV. Doppelnormen
- V. Haftungsrechtliche Konsequenzen
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. jur., Assessor in Frankfurt/M.
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