ZBB 2004, 283
Insolvenzfeste Direktverträge in der Projektfinanzierung und bei Public-Private-Partnership-Projekten auf Basis eines Konzessionsvertrages
Direktverträge sind ein wichtiges Strukturelement bei Projektfinanzierungen; dies gilt insbesondere, wenn diese Finanzierungsform bei einem PPP-Projekt eingesetzt wird, das nach dem Konzessionsmodell funktioniert. Bei diesen Projekten stellen vor allem der Konzessionsvertrag, aber auch die anderen Projektverträge die wesentliche Grundlage der Finanzierungsentscheidung dar, denn diese Verträge bestimmen letztlich die Bonität des zu finanzierenden Projekts. Infolgedessen besteht ein wesentliches Sicherungsrecht für die Banken darin, im „worst case“-Szenario (d. h. Zusammenbruch der ersten Projektgesellschaft) den Konzessionsvertrag und die übrigen Projektverträge auf eine neue Projektgesellschaft überleiten zu können. Dazu bedarf es insolvenzfester Direktverträge zwischen den Banken und dem Konzessionsgeber oder den Partnern der übrigen Projektverträge. Wie diese Verträge insolvenzfest ausgestaltet werden können, ist Gegenstand dieses Artikels.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- 1. Ausgangslage: Mogendorfer-Modell und „klassische“ Projektfinanzierung
- 2. Projektfinanzierung im engen („klassischen“) Sinne
- II. Going-Project-Prinzip als Struktur bestimmendes Leitmotiv
- 1. Dingliche Sicherheiten
- 2. Schuldrechtliche Sicherheiten via Direktverträge
- III. Ursprung des Instruments „Direktvertrag“
- 1. „Privity of Contract“-Regel im englischen Recht
- 2. Rezeption in der „deutschen“ Projektfinanzierung
- IV. Zwei Varianten für den Austausch der Projektgesellschaft/des Sponsors
- 1. Verpfändung der Gesellschaftsanteile als Vorbereitung eines „share deal“
- 2. Direktverträge als Vorbereitung eines „asset deal“
- V. Gestaltung von Direktverträgen
- 1. Insolvenzrechtliche Vorgaben
- 2. Ausstiegs- und Eintrittsregelungen
- 2.1. Gekreuzte Kündigungsklauseln und Kündigungspflichten
- 2.2 Eintritts- bzw. Überleitungsregelungen
- 2.2.1 Direktvertrag in Gestalt eines Optionsrechts
- 2.2.2 Vorverträge mit Verpflichtungscharakter
- 2.2.3. Vergleich der beiden Varianten
- VI. Fazit
- *
- *)Dr. jur., Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor an der Universität Karlsruhe, Honorarprofessor an der Universität Freiburg
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