ZBB 2003, 291
Aufsichtsrechtliche Aspekte des Outsourcing bei Kapitalanlagegesellschaften
Outsourcing bei Instituten schien durch das BAKred-Rundschreiben 11/2001 geklärt zu sein. Dies galt jedoch nur eingeschränkt für die Auslagerung durch Kapitalanlagegesellschaften. Der Grund hierfür liegt zum einen im Aufkommen neuer wirtschaftlicher Entwicklungen – wie etwa der Master-KAG – und zum anderen in der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Beitrag untersucht die aufsichtsrechtliche Zulässigkeit des Outsourcing bei Kapitalanlagegesellschaften. Rechtsgrundlage ist zunächst § 25a KWG. Hinzu treten nunmehr die Vorgaben der geänderten OGAW-Richtlinie, weitere soft-law-Entwicklungen in der EU, wie z. B. die CESR-Rules, die Selbstverpflichtung der Branche durch selbst geschaffene Wohlverhaltensrichtlinien und – zu guter Letzt – Art. 1 § 15 DE Investmentmodernisierungsgesetz.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Technische Abläufe
- 1.1 Fondsbuchhaltung
- 1.2 Fondscontrolling
- 1.3 Fondsmanagement und der Sonderfall der Master-KAG
- 1.3.1 Aufgabe des Fondsmanagements
- 1.3.2 Master-KAG
- II. Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
- 1. Einführung
- 2. Aufsichtsrechtliche Anforderungen nach dem Kreditwesengesetz
- 2.1. Auslagerungsvertrag
- 2.2 Service-Level-Agreements
- 2.3 Weisungsbefugnisse
- 3. Vorgaben der OGAW-„Management“-Richtlinie
- 3.1 Allgemeine Voraussetzungen der OGAW-„Management“-Richtlinie
- 3.2 Auswirkungen auf das Konzernprivileg
- 4. CESR-Rules
- 5. Wohlverhaltensregeln des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V.
- 6. Diskussionsentwurfs des Bundesfinanzministeriums eines Investmentmodernisierungsgesetzes
- III. Ergebnisse
- *
- *)Dr. jur., Rechtsanwalt/FAStR in Frankfurt/M.
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