ZBB 2001, 238
Haftung für unrichtige Bankauskunft
Abschied vom stillschweigend abgeschlossenen Auskunftsvertrag**
Seit langem wird über den richtigen Ansatzpunkt zur Begründung der Bankenhaftung für durch fehlerhafte Bankauskunft leicht fahrlässig verursachte primäre Vermögensschäden diskutiert. Als besonders kontrovers erweist sich dabei die Haftung bei punktuellem Auskunftskontakt. Die Ausführungen zur gesetzlichen Regelung der culpa in contrahendo in der Begründung zum Regierungsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (§ 311 Abs. 3 BGB-E) scheinen den Abschied von der insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretenen These vom stillschweigend abgeschlossenen Auskunftsvertrag einzuläuten. An die Stelle dieses häufig nur fingierten rechtsgeschäftlichen Ansatzes sollte ein gesetzliches Schuldverhältnis treten. Es beruht auf der beruflichen Gewährübernahme der Auskunft gebenden Bank und dem von ihr mit der Auskunft in die Waagschale geworfenen „informationellen Standing“.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Auskunft, Aufklärung, Beratung
- 1. Der gemeinsame Nenner: Informationsasymmetrie zwischen Kunde und Bank
- 2. Die Bankauskunft als Grundtatbestand
- 2.1 Die formalisierte Bankauskunft
- 2.2 Sonstige Bankauskünfte
- 2.3 Keine Pflicht zur Auskunft
- III. Haftungsgrundlage
- 1. Der Ansatzpunkt der Rechtsprechung
- 1.1 Stillschweigender Auskunftsvertrag
- 1.2 Auskunftsvertrag mit Schutzwirkung für Dritte
- 1.3 Die BGH-Entscheidung vom 5. Dezember 2000
- 2. Die Problematik der BGH-Rechtsprechung
- 2.1 Stillschweigender Auskunftsvertrag als quasi-deliktischer Ansatz
- 2.2 Auskunftsvertrag als Legitimation von verdeckter Rechtsfortbildung und Einzelfallgerechtigkeit
- 3. Der richtige Ansatzpunkt: Stellung der Bank als „Informationsgarant“
- 3.1 Notwendigkeit eines Perspektivwechsels
- 3.2 „Informationelles Standing“und „berufliche Gewährübernahme“ als dogmatischer Ansatzpunkt
- 3.3 Die vermeintliche Hürde des § 675 Abs. 2 BGB
- 3.4 Die Auskunftshaftung in § 311 Abs. 3 BGB-E
- IV. Das Haftungssystem
- 1. Das gesetzliche Schuldverhältnis als Haftungsgrundlage
- 2. Einbeziehung Dritter in die Haftung
- 2.1 Bejahung einer Auskunftshaftung
- 2.1.1 Dritte als Auskunftsadressaten
- 2.1.2 „Projektbezogene“ Dritte
- 2.1.3 Dritte als „primäre Weitergabeempfänger“
- 2.2 Keine Haftung
- 2.2.1 Einzelfälle
- 2.2.2 Allgemeine Grundsätze
- 3. Sorgfaltspflicht der Banken bei der Auskunftserteilung
- 4. Kausalität
- 5. Verschulden, Mitverschulden
- V. Fazit
- *
- *)Dr. jur., LL.M. (Univ. of Virginia), Universitätsprofessor in Münster
- **
- **)Norbert Horn zum 65. Geburtstag gewidmet.
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