ZBB 1999, 219
„Börsentermingeschäftsfähigkeit“ von privaten Anlegern auch ohne Unterzeichnung des Informationsmerkblatts?
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Berufsmäßiges oder gewerbsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften
- 1. Berufsmäßigkeit
- 1.1 Börsenrechtliche Definition
- 1.2 Tätigkeit als Organ oder Angestellter
- 2. Gewerbsmäßigkeit
- 2.1 Abgrenzung zur Berufsmäßigkeit
- 2.2 Nutzung der Infrastruktur des Arbeitgebers
- III. § 242 BGB im Bereich der Börsentermingeschäftsfähigkeit
- 1. Grundlagen der börsenrechtlichen Aufklärungspflichten nach § 53 Abs. 2 BörsG
- 1.1 § 53 Abs. 2 BörsG als Formvorschrift
- 1.2 Schutzzweck des § 53 Abs. 2 BörsG
- 1.3 Anwendbarkeit der Grundsätze zur treuwidrig ausgenutzten Formnichtigkeit
- 2. Fallgruppen
- 2.1 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden
- 2.1.1 Grundsätze der Rechtsprechung
- 2.1.2 Bedeutung der „Zwei-Stufen-Theorie“
- 2.1.3 Kriterien für eine Anwendbarkeit des § 242 BGB
- 2.2 Täuschung
- 2.3 Widersprüchliches Verhalten
- 3. Einschränkungen
- IV. Darlegungs- und Beweislast
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Syndikus der Sparkasse Bonn
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