ZBB 2021, 196
Bezeichnungsschutz gemäß § 40 KWG bei einer Fusion öffentlich- und privatrechtlich organisierter Sparkassen
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Umwandlungs- und sparkassenrechtliche Zulässigkeit der Vereinigung
- 1. Keine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz
- 2. Vereinigung zur Aufnahme (§§ 32 Abs. 2, 28 Abs. 1, 2, 5 SpkG SH)
- 2.1 Unmittelbarer Anwendungsbereich des § 28 SpkG SH
- 2.2 Anwendbarkeit des § 28 SpkG SH bei der Vereinigung öffentlich-rechtlicher und freier Sparkassen
- 2.2.1 Zum Wortlaut des § 32 Abs. 2 SpkG SH
- 2.2.2 Zur Entstehungsgeschichte der §§ 32 – 34 SpkG SH
- 2.2.3 Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers
- 2.3 Bisherige Vereinigungen auf Grundlage der §§ 32 Abs. 2, 28 Abs. 1, 2, 5 SpkG SH
- 3. Abgrenzung zur unzulässigen Umwandlung durch Formwechsel
- 4. Abgrenzung zur nunmehr unzulässigen Minderheitsbeteiligung an öffentlich-rechtlichen Sparkassen durch sog. vergleichbare Träger
- 4.1 Einführung der Beteiligungsmöglichkeit in Schleswig-Holstein im Jahr 2010 und Beschränkung im Jahr 2013
- 4.2 Keine Auswirkung auf die bestehende Möglichkeit einer Vereinigung öffentlich-rechtlicher und freier Sparkassen
- 4.3 Zwischenergebnis
- 5. Ergebnis zur umwandlungs- und sparkassenrechtlichen Zulässigkeit der Fusion
- III. Bezeichnungsschutz nach § 40 Abs. 1 KWG
- 1. Abgrenzung der Begriffe Umwandlung, Formwechsel und Vereinigung
- 1.1 Vermeintlich pauschale Aussagen in der Literatur
- 1.2 Kontextbezogene Auslegung der Literatur
- 1.3 Zwischenergebnis
- 2. Bezeichnungsschutz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 1 KWG
- 3. Bezeichnungsschutz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3 KWG
- 3.1 Begrenzter Anwendungsbereich des § 40 Abs. 1 Nr. 3 KWG
- 3.2 Denkbare analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 Nr. 3 KWG
- 4. Bezeichnungsschutz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2 KWG
- 4.1 Der Wortlaut des § 40 Abs. 1 Nr. 2 KWG
- 4.2 Sinn und Zweck des § 40 Abs. 1 KWG
- 4.3 Historische Betrachtung bisheriger Fusionen
- 5. Zusammenfassung zur Anwendung des § 40 Abs. 1 KWG
- 6. Abgrenzung zur Frage der Vereinbarkeit von § 40 KWG mit dem Unionsrecht
- 6.1 Der Berliner Sparkassenfall
- 6.2 Abgrenzung zur Fusion von freien und öffentlich-rechtlichen Sparkassen
- IV. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. Georg Bitter ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim; Marcel Jochum ist dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand beschäftigt. Der Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.
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