ZBB 2021, 196

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2021 AufsätzeGeorg Bitter / Marcel Jochum*

Bezeichnungsschutz gemäß § 40 KWG bei einer Fusion öffentlich- und privatrechtlich organisierter Sparkassen

Gemäß § 40 Abs. 1 KWG ist es einem engen Kreis von Kreditinstituten gestattet, die Bezeichnung „Sparkasse“ zu führen. Dieses Privileg stellt für die Sparkassen einen wesentlichen Unternehmenswert dar, weshalb es bei der Umstrukturierung im Wege von Umwandlungsmaßnahmen ausgesprochen bedeutsam erscheint, jene Berechtigung zu erhalten. Vor diesem Hintergrund erlangte kürzlich die beabsichtigte Verschmelzung einer öffentlich-rechtlich organisierten Sparkasse auf eine als Aktiengesellschaft organisierte freie Sparkasse besondere Aufmerksamkeit. Der nachstehende Beitrag geht der bislang kaum diskutierten Frage nach, ob der Bezeichnungsschutz des § 40 Abs. 1 KWG bei einer solchen Vereinigung, sofern sie umwandlungsrechtlich zulässig ist, erhalten bleibt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Umwandlungs- und sparkassenrechtliche Zulässigkeit der Vereinigung
    • 1. Keine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz
    • 2. Vereinigung zur Aufnahme (§§ 32 Abs. 2, 28 Abs. 1, 2, 5 SpkG SH)
      • 2.1 Unmittelbarer Anwendungsbereich des § 28 SpkG SH
      • 2.2 Anwendbarkeit des § 28 SpkG SH bei der Vereinigung öffentlich-rechtlicher und freier Sparkassen
        • 2.2.1 Zum Wortlaut des § 32 Abs. 2 SpkG SH
        • 2.2.2 Zur Entstehungsgeschichte der §§ 32 – 34 SpkG SH
        • 2.2.3 Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers
      • 2.3 Bisherige Vereinigungen auf Grundlage der §§ 32 Abs. 2, 28 Abs. 1, 2, 5 SpkG SH
    • 3. Abgrenzung zur unzulässigen Umwandlung durch Formwechsel
    • 4. Abgrenzung zur nunmehr unzulässigen Minderheitsbeteiligung an öffentlich-rechtlichen Sparkassen durch sog. vergleichbare Träger
      • 4.1 Einführung der Beteiligungsmöglichkeit in Schleswig-Holstein im Jahr 2010 und Beschränkung im Jahr 2013
      • 4.2 Keine Auswirkung auf die bestehende Möglichkeit einer Vereinigung öffentlich-rechtlicher und freier Sparkassen
      • 4.3 Zwischenergebnis
    • 5. Ergebnis zur umwandlungs- und sparkassenrechtlichen Zulässigkeit der Fusion
  • III. Bezeichnungsschutz nach § 40 Abs. 1 KWG
    • 1. Abgrenzung der Begriffe Umwandlung, Formwechsel und Vereinigung
      • 1.1 Vermeintlich pauschale Aussagen in der Literatur
      • 1.2 Kontextbezogene Auslegung der Literatur
      • 1.3 Zwischenergebnis
    • 2. Bezeichnungsschutz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 1 KWG
    • 3. Bezeichnungsschutz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3 KWG
      • 3.1 Begrenzter Anwendungsbereich des § 40 Abs. 1 Nr. 3 KWG
      • 3.2 Denkbare analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 Nr. 3 KWG
    • 4. Bezeichnungsschutz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2 KWG
      • 4.1 Der Wortlaut des § 40 Abs. 1 Nr. 2 KWG
      • 4.2 Sinn und Zweck des § 40 Abs. 1 KWG
      • 4.3 Historische Betrachtung bisheriger Fusionen
    • 5. Zusammenfassung zur Anwendung des § 40 Abs. 1 KWG
    • 6. Abgrenzung zur Frage der Vereinbarkeit von § 40 KWG mit dem Unionsrecht
      • 6.1 Der Berliner Sparkassenfall
      • 6.2 Abgrenzung zur Fusion von freien und öffentlich-rechtlichen Sparkassen
  • IV. Fazit
*
*)
Prof. Dr. Georg Bitter ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim; Marcel Jochum ist dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand beschäftigt. Der Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.

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