ZBB 2020, 158
Zur Regulierung dezentraler Sekundärmärkte
Die Anwendung dezentraler Technologien ist nicht mehr nur auf Primärmärkte, also die erstmalige Platzierung von Tokens beschränkt, sondern dringt zunehmend auch in die Marktinfrastruktur der Sekundärmärkte vor. Aus regulatorischer Sicht stellt sich nun die Frage, ob diese dezentralen Elemente zu isolieren oder in die Regulierung zu integrieren sind. Zu diesem Zweck beleuchtet der vorliegende Artikel verschiedene Ansätze zum Handel mit Security Tokens und untersucht Probleme, die sich bei Anwendung der Regulierung nach MiFID II/MiFIR ergeben.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Infrastruktur zum Handel von Wertpapieren und Pfadabhängigkeiten
- III. Infrastruktur zum Handel mit Tokens
- 1. Zentralistischer Handel
- 2. Dezentraler öffentlicher Handel
- 2.1 Preisfindung, Execution und Liquidität
- 2.2 Clearing und Settlement
- 2.3 Einordnung als MTF
- 2.4 Intermediäre und Gatekeeper
- 3. Dezentraler verdeckter Handel
- IV. Ein funktionaler, riskobasierter Ansatz in der Regulierung
- 1. Dezentrale Marktinfrastruktur der ersten Stunde
- 1.1 Technologische Fragmentierung
- 1.2 Friktionen
- 1.3 Dezentrale Smart Contracts
- 1.4 Fehlende Normadressaten
- 2. Maßgaben für die Regulierung dezentraler Märkte
- 2.1 Prinzipal-Agenten Konflikte und Systemische Risiken
- 2.2 Dezentrale KMU-Wachstumsmärkte
- 2.3 Regulierungsmaßnahmen
- 2.3.1 Erlaubnisvorbehalt und organisatorische Vorgaben
- 2.3.2 Markttransparenz
- 2.3.3 Gesetzliche Anforderungen an das Design dezentraler Systeme
- V. Ergebnis
- *
- *)Der Autor ist Doktorand und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (Prof. Dr. Rüdiger Veil) in München. Zurzeit ist er LLM-Student an der London School of Economics and Political Science.
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