ZBB 2019, 217
Zum inkonsistenten Inhalt des Geschäftsmodellbegriffs in IFRS 9
Obwohl innerhalb der IFRS keine explizite Begriffsdefinition des Geschäftsmodells erfolgt, ist dennoch eine einheitliche Verwendung des Terms in IFRS 9 grundsätzlich wünschenswert. Allerdings lässt sich auf Grundlage der Kategorisierungsvorschriften auf der einen und der Umgliederungsvorschriften auf der anderen Seite ein jeweils abweichender Inhalt des Geschäftsmodellbegriffs ableiten, was die allgemein mit dem Begriff verbundenen Verständnisprobleme befördert. Dem kommt auch eine aufsichtsrechtliche Relevanz dahingehend zu, als dass die aufsichtsrechtliche Anlage- bzw. Handelsbuchzuordnung grundsätzlich konsistent zum Geschäftsmodell des IFRS 9 erfolgen sollte. Ein einheitlicher Begriffsinhalt wäre dabei bereits durch eine nur geringfügige, klarstellende Änderung des Standards zu erreichen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Bilanzierungsvorschriften mit Geschäftsmodellbezug in IFRS 9
- 1. Kategorisierungsvorschriften
- 2. Umgliederungsvorschriften
- III. Der Geschäftsmodellbegriff der Kategorisierungsvorschriften
- 1. Bilanzierungsrelevante Tatsache oder Absichtserklärung?
- 2. Zur Trenn(un)schärfe der verschiedenen Geschäftsmodelle
- IV. Zum abweichenden Geschäftsmodellverständnis in den Umgliederungsvorschriften
- V. Implikationen des Geschäftsmodells für die aufsichtsrechtliche Anlage- bzw. Handelsbuchzuordnung
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungslegung und Finanzwirtschaft, der Universität des Saarlandes, Saarbrücken
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