ZBB 2019, 179
Anwendungsschwierigkeiten mit den Eingriffsbefugnissen der Short Selling Regulation (SSR)
Inhaltsübersicht
- I. Art. 23 SSR im Gefüge der SSR
- 1. Befugnisse der jeweils zuständigen nationalen Behörde
- 2. Befugnisse in Ausnahmesituationen vs. Befugnisse bei signifikantem Kursverlust
- II. Kurze rechtsvergleichende Umschau
- 1. USA
- 2. Australien
- 3. Singapur
- III. Leerverkaufs-Circuit-Breaker in der empirischen Analyse
- 1. Wirtschaftswissenschaftliche Beurteilung
- 2. ESMA-Untersuchungen
- IV. Der Circuit-Breaker-Tatbestand des Art. 23 SSR
- 1. „Signifikanter Kursverfall“
- 2. „Ungeordneter Kursverfall“
- 2.1 Schwierigkeiten der Auslegung
- 2.2 Auslegungsvorschlag
- 3. Eingriffsbefugnisse
- 4. Zuständigkeit
- 5. Immanente Befristung der Art. 23 SSR-Eingriffsbefugnisse
- 6. Meldepflicht an ESMA
- V. SSR-Eingriffsbefugnisse und „Short Seller-Attacken“
- 1. Bisherige Fälle und Reaktion der BaFin
- 2. Art. 20 SSR als Rechtsgrundlage der BaFin-Allgemeinverfügung
- 3. Mögliche „Sperrwirkung“ durch Art. 23 SSR
- VI. Vorschläge de lege ferenda und Fazit
- *
- *)Dr. iur., Associate bei Dorda Rechtsanwälte, Wien
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