ZBB 2019, 162

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2019 AufsätzeAlexander Sajnovits*

Die MiFID II-Regulierung von Datenbereitstellungsdiensten in Deutschland

Die Finanzkrise hat nach Überzeugung des Europäischen Gesetzgebers erhebliche Transparenzdefizite der Finanzmärkte zutage treten lassen. Die Steigerung der Transparenz auf den Finanzmärkten ist daher eines der tragenden Prinzipien bei der Stärkung des Finanzsystems durch das MiFID II/MiFIR-Regulierungspaket. Im Fokus der Transparenzstärkung stehen dabei nicht nur sog. dark trades, die nicht in die Vorhandelstransparenz des MIFID I-Regimes einbezogen waren. Defizite wurden vielmehr auch bei der Datenqualität und der Art und Weise der Zugänglichmachung von Daten identifiziert. Mit den Datenbereitstellungsdiensten tritt ein neuer regulierter Marktteilnehmer neben Marktbetreiber und Wertpapierfirmen, der wesentlich dabei helfen soll, Transparenzdefizite künftig einzudämmen und damit eine effizientere Preisbildung zu befördern.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Transparenz-, Marktregulierungs- und konzentrationsregime sowie Meldepflichten der MiFIR
    • 1. Der Status quo ante: Marktfragmentierung, Aufsichtsarbitrage und dark pool trading in der EU
    • 2. MiFIR-Regulierungsregime
      • 2.1 Vor- und Nachhandelstransparenzregime
        • 2.1.1 Regelungszwecke
        • 2.1.2 Regulierungstheoretischer Hintergrund
        • 2.1.3 Vorhandelstransparenzpflichten
        • 2.1.4 Nachhandelstransparenzpflichten
        • 2.1.5 Datenqualität, -vergleichbarkeit, -konsolidierung und -zugang
      • 2.2 Erweiterte Marktregulierung und Handelskonzentration
      • 2.3 Pflicht zur Meldung von Geschäften (transaction reporting)
  • III. Rolle von Datenbereitstellungsdiensten
    • 1. Datenbereitstellungsdienste und deren Funktion im MiFIR-Regime
      • 1.1 Genehmigtes Veröffentlichungssystem (APA)
        • 1.1.1 Obligatorische Einschaltung von APAs
        • 1.1.2 Fakultative Einschaltung von APAs
      • 1.2 Bereitsteller konsolidierter Daten (CTP)
        • 1.2.1 Konsolidierung der Nachhandelstransparenzdaten von Eigenkapitalinstrumenten
        • 1.2.2 Konsolidierung der Nachhandelstransparenzdaten von Nichteigenkapitalinstrumenten
      • 1.3 Genehmigte Meldemechanismen (ARM)
    • 2. Risiken fehlender Regulierung
  • IV. Regulierungsregime nach MiFID II und deutscher Umsetzung
    • 1. Erlaubnispflicht und -verfahren
      • 1.1 Erlaubnispflichtigkeit
      • 1.2 Anforderungen an die Erlaubniserteilung
      • 1.3 Erlaubnisverfahren
      • 1.4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
    • 2. Registerpflicht
    • 3. Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
    • 4. Anzeigepflichten
    • 5. Organisationspflichten
      • 5.1 Gemeinsame Anforderungen für APAs, CTPs und ARMs
        • 5.1.1 Vermeidung von Interessenkonflikten
        • 5.1.2 Sicherheit der Informationsübermittlung/Gewährleistung der Informationsintegrität
        • 5.1.3 Einrichtung von Notfallsystemen
        • 5.1.4 Auslagerung
        • 5.1.5 Hinweisgebersystem
      • 5.2 Besondere Anforderungen für APAs
        • 5.2.1 Gewährleistung von Informationsrichtigkeit
        • 5.2.2 Veröffentlichungssystem und Tradereporting auf Echtzeitbasis
      • 5.3 Besondere Anforderungen für CTPs: Informationserhebung, -konsolidierung und -veröffentlichung
      • 5.4 Besondere Anforderungen für ARMs
        • 5.4.1 Gewährleistung von Informationsrichtigkeit/Prüfungspflichten
        • 5.4.2 Meldung an Aufsichtsbehörde
    • 6. Anforderungen an die Geschäftsleiter
    • 7. Anforderungen an das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
    • 8. Sanktionenregime
      • 8.1 Ordnungswidrigkeitenrechtliche Flankierung
      • 8.2 Bekanntmachung von Maßnahmen (naming and shaming)
      • 8.3 Zivilrechtliche Haftung
    • 9. Umlage
  • V. Consolidated Tape Provider im Besonderen
  • VI. Fazit
*
*)
Dr. iur., M.Sc. (Oxford), Habilitand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht (Prof. Dr. Peter O. Mülbert) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Prof. Dr. Mülbert und einem anonymen Gutachter danke ich für wertvolle Hinweise.

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