ZBB 2018, 166
Die Zweckverfehlung als Kündigungsgrund von Bauspardarlehen durch Bausparkassen
Inhalttsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Entscheidung des LG München I
- 2. Wirtschaftliche Situation der Bausparkassen
- 3. Rechtliche Einordnung
- 3.1 Rechtliche Grundstrukturen des Bausparens
- 3.2 Durch die Rechtsprechung mittlerweile anerkannte Kündigungsgründe
- 3.2.1 Kündigung nach § 488 Abs. 3 Satz 1 BGB
- 3.2.2 § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
- 3.2.3 Sonstige Vertragsbeendigungstatbestände
- 3.2.4 Einordnung des Urteils des LG München I
- II. Teilnahme am gemeinschaftlichen Sparen als Vertragszweck
- 1. Bestimmung des „Vertragszwecks“
- 2. Teilnahme am Kollektiv als Vertragszweck
- 3. BauSparkG und Präambel der Muster-ABB
- 4. Konsequente Umsetzung des Vertragszwecks der herrschenden Meinung
- III. Unwirksamkeit des § 6 Abs. 1 Satz 3 Muster-ABB
- 1. Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB
- 2. Nichteinbeziehen als überraschende Klausel i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB
- IV. Fazit
- *
- *)Ass. jur., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie (Lehrstuhl Prof. Dr. Carsten Herresthal) an der Universität Regensburg
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