ZBB 2017, 178
Bedingungen in Pflichtangeboten
Öffentliche Übernahmeangebote werden in der Regel unter Bedingungen abgegeben, z. B. dem Erreichen einer bestimmten Beteiligungshöhe oder dem Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Veränderungen der Zielgesellschaft (sog. MAC-Klauseln). Im Gegensatz dazu sind Pflichtangebote bedingungsfeindlich. Während dieser Grundsatz in § 39 WpÜG durch den Geltungsausschluss von § 18 Abs. 1 WpÜG angedeutet ist, haben die bereits im Gesetzgebungsverfahren für notwendig erachteten Ausnahmen keinen Eingang in den Gesetzestext gefunden. Dieses Transparenzdefizit nimmt der Beitrag zum Anlass, einzelne Ausnahmen zu identifizieren, Folgefragen eines bedingten Pflichtangebots zu beleuchten und auf Grundlage einer rechtsvergleichenden Betrachtung einen Regelungsvorschlag für das WpÜG zu unterbreiten.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit
- III. Ausnahmen von der Bedingungsfeindlichkeit
- 1. Notwendigkeit von Ausnahmen
- 2. Ausnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vollzugsverbote
- 2.1 Kartell- und Wettbewerbsrecht
- 2.2 Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht
- 2.3 Investmentrecht
- 2.4 Außenwirtschaftsrecht
- 2.4.1 Sektorspezifische Prüfung
- 2.4.2 Sektorübergreifende Prüfung
- 2.5 Medienrecht
- 2.6 Telekommunikation
- 3. Potestativbedingungen
- 3.1 Vom Bieter kontrollierte Bedingungen
- 3.2 Von der Zielgesellschaft kontrollierte Bedingungen
- 3.2.1 Abwehrmaßnahmen der Geschäftsführung
- 3.2.2 Abwehrmaßnahmen der Hauptversammlung
- IV. Ausgestaltung zulässiger Bedingungen
- 1. Inhaltliche Vorgaben aus der Pflichtkollision
- 2. Antrag auf Freistellung oder Befreiung von einem Vollzugsverbot
- 3. Angabe in der Angebotsunterlage
- V. Schwebezeit
- 1. Ausübung der Stimmrechte durch den Bieter
- 2. Wohlverhaltenspflicht
- 3. Aktienhandel
- VI. Bedingungsausfall
- 1. Lücke im Schutz der Minderheitsaktionäre
- 2. Kompensationsmechanismen
- 2.1 Rechtsverlust und Zinsanspruch
- 2.2 Möglichkeit ergänzender Missstandsanordnungen
- VII. Reformbedarf
- 1. Blick über die Grenze
- 1.1 Großbritannien
- 1.2 Österreich
- 1.3 Schweiz
- 2. Konkreter Reformvorschlag
- VIII. Ergebnisse
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Pennsylvania), Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und im Sommersemester 2017 Vertreter des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (ehemals Professor Dr. Lars Klöhn, LL.M. (Harvard)) an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
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