ZBB 2012, 165
Die Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation nach dem „IKB“-Urteil des BGH
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Der IKB-Fall – Sachverhalt und Entscheidungsgründe
- 1. Tatbestandschilderung und Verfahrensgeschichte
- 2. Die Entscheidungsgründe des XI. Zivilsenats
- III. Zur Stellung der §§ 37b, 37c WpHG im Haftungsregime für fehlerhafte Sekundärmarktpublizität
- 1. Allgemeine Emittentenhaftung für fehlerhafte Sekundärmarktpublizität gem. §§ 37b, 37c WpHG (analog)?
- 2. Freiwillige Verlautbarung und unterlassene Ad-hoc-Meldung
- IV. Aussagen des XI. Zivilsenats zur deliktischen Kapitalmarktinformationshaftung
- 1. Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 20a Abs. 1 Nr. 1 WpHG
- 2. Haftung aus § 826 BGB
- V. Zur Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität nach §§ 37b, 37c WpHG
- 1. Grundlagen – Die Kontroverse um den Schutzzweck der §§ 37b, 37c WpHG
- 2. Die den Emittenten unmittelbar betreffende Insiderinformation
- 2.1 Unmittelbare Betroffenheit des Emittenten
- 2.2 Kein „safe harbor“ bei Einhaltung bankaufsichts- und bilanzrechtlicher Vorgaben
ZBB 2012, 166
- 2.3 Erhebliche Kursrelevanz aus Sicht des verständigen Anlegers
- 3. Verschulden des Emittenten
- 4. Schaden und Kausalität
- 4.1 Bisheriger Meinungsstand im Schrifttum
- 4.2 Rechtsprechung des II. Zivilsenats zu § 826 BGB
- 4.3 Positionierung des XI. Zivilsenats zum Umfang des ersatzfähigen Schadens
- 4.4 Stellungnahme
- 4.4.1 Kritische Analyse der Begründung des Gerichts
- 4.4.2 Teleologisch-ökonomische Argumente für eine Beschränkung auf den Differenzschaden
- 4.4.3 Zwischenergebnis
- 4.5 Kausalitätsnachweis bei §§ 37b, 37c WpHG
- 4.5.1 Bisheriger Meinungsstand
- 4.5.2 Standpunkt des BGH
- 4.5.3 Stellungnahme
- 4.6 Ermittlung der Schadenshöhe
- VI. Fazit
- *
- *)Dr. iur., LL.M.(NYU), Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg.
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