ZBB 2011, 191

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2011 AufsätzeMarc-Philippe Weller*

Die Dogmatik des Anlageberatungsvertrags – Legitimation der strengen Rechtsprechungslinie von Bond bis Ille ./. Deutsche Bank

Die zunehmende Verschärfung der Pflichten in der Anlageberatung durch die Rechtsprechung wird in jüngerer Zeit mitunter sehr kritisch gesehen. Beispielsweise erachtet die FAZ die jüngste BGH-Entscheidung in der Sache Ille ./. Deutsche Bank als „hanebüchen“. Dieser Kritik wird im Folgenden entgegengetreten. Aufbauend auf einer Darstellung des aktuellen Meinungsstands zu den Anforderungen in der Anlageberatung soll aufgezeigt werden, dass der Anlageberatungsvertrag dogmatisch als Vertrag der Fremdinteressenwahrung zu qualifizieren ist. Dies unterscheidet ihn grundlegend von Verträgen des Interessengegensatzes, wie etwa dem bloßen Wertpapierverkauf. Unter Berücksichtigung dieser dogmatischen Einordnung ist die strenge Rechtsprechungslinie von Bond bis Ille ./. Deutsche Bank durchaus gerechtfertigt.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung und These
  • II. Der Anlageberatungsvertrag
    • 1. Inhalt
    • 2. Zustandekommen
    • 3. Pflichten des Anlageberaters
      • 3.1 Aufsichtsrechtliche Pflichten (WpHG)
      • 3.2 Die vertragliche Beratungspflicht
        • 3.2.1 Anlegergerechte Beratung
        • 3.2.2 Objektgerechte Beratung
        • 3.2.3 Interessenkonflikte
  • III. Kritik an der BGH-Rechtsprechung
  • IV. Dogmatische Rechtfertigung der strengen Beratungsanforderungen
    • 1. Ausgangspunkt: Die Einteilung der Verträge nach ihrer Interessenstruktur
      • 1.1 Verträge des Interessengegensatzes
      • 1.2 Verträge der Fremdinteressenwahrung
    • 2. Der Anlageberatungsvertrag als Vertrag der Fremdinteressenwahrung
      • 2.1 Rechtsnatur
      • 2.2 Konsequenzen
        • 2.2.1 Aufsichtsrecht
        • 2.2.2 Vertragsrecht
  • V. Zusammenfassung in Thesenform
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Unternehmensrecht und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim und Direktor des dortigen Instituts für Unternehmensrecht. Der Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den der Verfasser in Bayreuth auf einer Tagung zum Thema „Anlegerschutz und Stabilität der Finanzmärkte“ gehalten hat und der im gleichnamigen Tagungsband erscheinen wird. Gedankt sei Frau Natalia Bitter (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) und Herrn Jörg Weber (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) für die wertvolle Hilfe bei Erstellung des Manuskripts.

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