ZBB 2010, 222

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 AufsätzeJens Mai*

Die Teilnichtigkeit unerlaubt betriebener Einlagengeschäfte

In seinem Urteil vom 20. 5. 2009 – 6 A 1040/08, WM 2009, 1889 ff. = ZBB 2009, 400 (LS), brach der VGH Kassel mit einer langjährigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Bisher sahen die Verwaltungsgerichte privatrechtliche Abreden zwischen Betreibern unerlaubter Einlagengeschäfte und deren Kunden wegen Verstoßes gegen § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) insoweit als nach § 134 BGB (teil)nichtig an, wie diese Abreden einer Abwicklungsanordnung der Bankenaufsicht nach § 37 Abs. 1 KWG entgegenstünden. Der VGH Kassel erklärt in seinem Urteil nunmehr sinngemäß, Einlagengeschäfte, die ohne die hierfür notwendige Erlaubnis nach dem KWG abgeschlossen wurden, seien nicht nach § 134 BGB nichtig – auch nicht teilnichtig. Sofern die Bankenaufsicht die Abwicklung derartiger Geschäfte nach § 37 KWG anordne, habe sie entgegenstehende vertragliche Abreden in ihren Ermessenserwägungen zu berücksichtigen, anderenfalls sei der betreffende Verwaltungsakt ermessensfehlerhaft und daher rechtswidrig. Der vorliegende Aufsatz setzt sich anlässlich dieser Entscheidung mit den in der zivilrechtlichen Literatur und Rechtsprechung vertretenen Meinungen zur Anwendbarkeit des § 134 BGB auf unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte sowie mit der diesbezüglichen Verwaltungspraxis der Bankenaufsicht und der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte auseinander.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Wirksamkeit unerlaubt betriebener Bankgeschäfte in der zivilrechtlichen Literatur und Rechtsprechung
    • 1. Der Meinungsstand in der zivilrechtlichen Literatur
      • 1.1 § 32 Abs. 1 KWG als „gesetzliches Verbot“ im Sinne des § 134 BGB und die Rechtsfolge der Nichtigkeit
      • 1.2 Ergibt sich aus dem Schutzzweck des § 32 Abs. 1 KWG „ein anderes“?
        • 1.2.1 Anlegerschutz
        • 1.2.2 Schutz des Finanzsystems
    • 2. Der Stand der zivilrechtlichen Rechtsprechung
      • 2.1 Die Rechtsprechung der Landgerichte und Oberlandesgerichte
      • 2.2 Die Rechtsprechung des BGH
  • III. Die Verwaltungspraxis der Bankenaufsicht und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte
    • 1. Die Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte des Landes Berlin
    • 2. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen
    • 3. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte des Landes Hessen
  • IV. Ergebnis
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*)
Oberregierungsrat, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.

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