ZBB 2009, 236

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 ZBB-ReportMirek Aleksander Hempel*

Grundpfandrechte nach polnischem Recht – wirksame Sicherung für ausländische Investoren?

Durch den Beitritt der Republik Polen zur EU am 1. Mai 2004 hat sich die wirtschaftliche Bedeutung des Landes als größtes Neumitglied und östlicher Nachbar für deutsche Unternehmen weiter vergrößert. In Anbetracht von Kreditzinsen in Polen, die drei bis fünf Prozentpunkte über denen auf dem deutschen Markt liegen, und einer gegenwärtig äußerst restriktiven Kreditvergabepraxis polnischer Banken kann es für einen deutschen Investor interessant sein, dass ihn seine deutsche Hausbank bei einem Engagement in Polen begleitet. Zur Sicherung größerer Forderungen dürften in diesem Zusammenhang auch Grundpfandrechte an in Polen gelegenen Betriebsgrundstücken in das Blickfeld rücken.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Belastungsgegenstände
  • III. Entstehung der Hypothek
    • 1. Einigung
    • 2. Form
    • 3. Privilegien der Banken bei Bestellung einer Hypothek
    • 4. Zustimmung des Ehegatten
    ZBB 2009, 237
    • 5. Eintragung ins Grundbuch
    • 6. Akzessorietät
    • 7. Forderungsauswechslung
    • 8. Rangstelle
    • 9. Anspruchssicherung
      • 9.1 Zeitliche Begrenzung der Sicherungswirkung
      • 9.2 Wirkung bei Zwangsvollstreckung in das Grundstück
    • 10. Rolle des Notars
  • IV. Kosten für die Bestellung der Hypothek
  • V. Übertragung der Hypothek
  • VI. Schutz des guten Glaubens
  • VII. Schutz des Hypothekengläubigers
    • 1. Allgemeines
    • 2. Rechtsstellung des Grundstückseigentümers
    • 3. Schutz bei Insolvenz des Sicherungsgebers
  • VIII. Zwangsvollstreckung
    • 1. Vollstreckungstitel
    • 2. Bankexekutionstitel
      • 2.1 Allgemeines
      • 2.2 Einbeziehung ausländischer Banken
    • 3. Gerichtsentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten
    • 4. Vollstreckungsverfahren für die Zwangsversteigerung
    • 5. Befriedigungsrangfolge bei der Zwangsversteigerung
  • IX. Zusammenfassung und Fazit
*
*)
Rechtsanwalt (Associate) bei SAMMLER VOLHARD BREN LANGE USINGER, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft, in Leipzig.

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