ZBB 2009, 204
Sicherungsübereignung von Windenergieanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
Ob die sachenrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 929 ff. BGB, auf Sachen angewendet werden können, die ihren Belegenheitsort in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) haben, ist umstritten. Diese rechtliche Problematik ist vor allem für die Frage von Bedeutung, wie im Rahmen der Finanzierung von Offshore-Windparks, die in der AWZ errichtet werden sollen, Sicherheiten – insbesondere Sicherungseigentum – bestellt und verwertet werden können. Vor dem Hintergrund der großen wirtschaftlichen und politischen Bedeutung dieser Thematik untersucht der Beitrag die zu dieser Frage vertretenen Begründungsansätze.
ZBB 2009, 205Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Rechtsordnung der AWZ
- III. Meinungsstand
- 1. Keine Anwendbarkeit des BGB in der AWZ
- 2. Anwendbarkeit des BGB in der AWZ
- IV. Erörterung
- 1. Keine Anwendung des BGB in der AWZ?
- 1.1 Keine Notwendigkeit einer speziellen Erstreckungsklausel für sachenrechtliche Regeln
- 1.2 Inkonsequenzen bei der strengen Ablehnung von zivilrechtlichem Sacheigentum in der AWZ
- 1.2.1 Der Schutz der Anlagengenehmigung nach § 2 Satz 1 SeeAnlVO durch Art. 14 Abs. 1 GG
- 1.2.2 Die WEA als Teil des grundrechtlich geschützten Gewerbebetriebs
- 1.2.3 Kein Untergang des Eigentums in der AWZ
- 1.3 Möglichkeiten zur Vermeidung rechtlicher Risiken hinsichtlich der Wirksamkeit von Sicherungsrechten
- 2. Anwendung des BGB in der AWZ
- 2.1 Beurteilung der Begründungsansätze für eine Anwendung des BGB in der AWZ
- 2.1.1 Geltung der sachenrechtlichen Vorschriften des BGB ipso iure?
- 2.1.2 Geltung zivilrechtlicher Regeln in der AWZ gem. Art. 60 Abs. 2 SRÜ
- 2.1.3 Anwendung deutschen Sachenrechts aufgrund der Regeln des deutschen Kollisionsrechts
- 2.2 Konsequenzen bei der Anwendung der sachenrechtlichen Regeln in der AWZ
- V. Fazit
- *
- *)Dr. jur., MAES, Rechtsanwalt bei DLA Piper UK LLP in Hamburg.
- **
- **)Dr. jur., Rechtsanwalt bei DLA Piper UK LLP in Hamburg. Die Autoren danken Herrn Rechtsreferendar Michael Weise für die Unterstützung bei der Erstellung des Manuskripts.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.