ZBB 2009, 197

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2009 AufsätzeJochen Strohmeyer*

Regierungsentwurf zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anlegeransprüchen aus Falschberatung

„Die aktuelle Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass es bei der Anlageberatung Defizite gibt. Die starke Renditeausrichtung vieler Banken hat offensichtlich zu einem derartigen Vertriebsdruck geführt, dass sich manche Berater mehr an den Vertriebsprovisionen als am Kundeninteresse orientiert haben (…)“. Mit diesen markigen Worten kommentiert das Bundesjustizministerium auf seiner Homepage am 18. Februar 2009 die kurzfristige Ergänzung des vom selben Tag stammenden Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (BR-Drucks. 180/09, abgedruckt in ZBB 2009, 157 ff. mit Kurzkommentar Köndgen). Dabei beruht der erste Teil dieses Entwurfs, die Novellierung des Schuldverschreibungsrechts, im Wesentlichen auf dem Referentenentwurf vom 09. 05. 2008, abgedruckt in ZBB 2008, 200 ff. mit Anmerkung Bredow/Vogel, ZBB 2008, 221 ff., während der zweite, im folgenden Beitrag besprochene Teil des Entwurfs offenbar eine Reaktion der Bundesregierung auf die negativen Folgen der Finanzkrise für Kapitalanleger darstellt. Im Ergebnis würde ein Inkrafttreten dieses Teils des Entwurfs die rechtliche Lage für zukünftige Kapitalanleger etwas verbessern. Allerdings stellt sich der Anwendungsbereich der vorgesehenen Regeln als zu eng dar und die neuen Instrumente als zu wenig durchdacht und praxisbezogen. Innerhalb seines Anwendungsbereichs würde den Kapitalanlegern daher vor allem das vorgeschlagene, weniger strenge Regime der Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche nützen.
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Inhaltsübersicht

  • I. Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs
  • II. Inhalt der angestrebten Änderungen
    • 1. Recht der Verjährung, Abschaffung des § 37a WpHG
    • 2. Pflicht zur Anfertigung eines Beratungsprotokolls
      • 2.1 Inhalte des Beratungsprotokolls
        • 2.1.1 Anlass der Anlageberatung
        • 2.1.2 Dauer des Beratungsgesprächs
        • 2.1.3 Exploration und Anlageziele des Kunden
        • 2.1.4 Dokumentation der ausgesprochenen Empfehlungen
        • 2.1.5 Spezielle Anforderungen bei telefonischer Beratung
      • 2.2 Förmliche Anforderungen an das Beratungsprotokoll und seine Handhabung
        • 2.2.1 Unterzeichnung des Protokolls durch den Berater
        • 2.2.2 Überreichen einer Protokollausfertigung an den Kunden
      • 2.3 Anspruch des Kunden auf Übergabe des Protokolls
      • 2.4 Rechtsfolgen im Falle der Nichtanfertigung und des Untergangs des Protokolls
      • 2.5 Ausnahmen bei telefonischer Anlageberatung
  • III. Diskussion des Gesetzentwurfs und Alternativen
    • 1. Recht der Verjährung, Abschaffung des § 37a WpHG
    • 2. Pflicht zur Anfertigung eines Beratungsprotokolls
    • 3. Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs
  • IV. Ergebnisse
*
*)
Dr. jur., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf.

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