ZBB 2008, 160

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2008 AufsätzeMarcus Bergmann*

Vereinigungen zum Abschluss verbotener Finanztermingeschäfte als fehlerhafte Verbände?

Im Schnittpunkt zwischen Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht liegt die Verbotsnorm des § 37g Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 WpHG. Danach sind Vereinigungen, die gebildet wurden, um verbotene Finanztermingeschäfte abzuschließen, nichtig. Im Schrifttum wird die Auffassung vertreten, dass die Grundsätze über fehlerhafte Verbände hier nicht greifen sollen. Demzufolge wären entsprechende Gesellschaften als ex tunc nichtig zu behandeln. Der Beitrag zeigt am Beispiel der verschiedenen Kapital- und Personengesellschaftsformen auf, dass sich eine derartige Sichtweise mit den anerkannten Voraussetzungen für die Grundsätze über den fehlerhaften Verband nicht vereinbaren lässt. Zudem gebietet es der durch die Verbotsnorm bezweckte Schutz des Vermögens von Anlegern gerade, von der Anwendbarkeit der Grundsätze über den fehlerhaften Verband und damit allenfalls von einer Nichtigkeit ex nunc auszugehen. In diesem Zusammenhang werden mögliche negative Anreizwirkungen kapitalmarktstrafrechtlicher Normen als Alternative zur gesellschaftsrechtlichen Nichtigkeit ex tunc untersucht. Das gefundene Ergebnis lässt Rückschlüsse darauf zu, unter welchen Voraussetzungen die Grundsätze vom fehlerhaften Verband für Personengesellschaften wegen höherrangiger Interessen der Allgemeinheit keine Anwendung finden dürfen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Meinungsstand
  • III. Was bedeutet „Nichtigkeit“ i. S. v. § 37g Abs. 2 Satz 1 WpHG?
  • IV. Folgen für juristische Personen
    • 1. Nach der Eintragung
    • 2. Eintritt der Nichtigkeit ex nunc
      • 2.1 Anwendbarkeit der Nichtigkeitsklage
      • 2.2 Ausschluss der Nichtigkeitsklage
      • 2.3 Voraussetzungen der Amtslöschung
      • 2.4 Ermessensausübung bei der Amtslöschung
      • 2.5 Die Amtslöschung des eingetragenen Vereins
      • 2.6 Zwischenergebnis
    • 3. Vor der Eintragung
  • V. Folgen für Personengesellschaften
    • 1. In Vollzug gesetzter fehlerhafter Verband
    • 2. Unvereinbarkeit mit höherrangigen Interessen und schutzwürdigen Interessen Dritter
      • 2.1 Überblick
      • 2.2 Entgegenstehende vorrangige Interessen der Allgemeinheit
      • 2.3 Entgegenstehende vorrangige Interessen besonders schützenswerter Personen
      • 2.4 Zwischenergebnis
    • 3. Alternativkonzept der Einzelfallanalyse
      • 3.1 Interessengerechtere Einzelfallanalyse
      • 3.2 Spezifische Zielsetzung als Wirksamkeitsgebot
      • 3.3 Nichtigkeit ex tunc
        • 3.3.1 Negative Anreizwirkung der Nichtigkeit ex tunc
        • 3.3.2 Grundsätzliche Verzichtbarkeit der Nichtigkeit ex tunc bei alternativen Präventionsmechanismen
        • 3.3.3 Alternative Präventionsmechanismen beim Abschluss verbotener Finanztermingeschäfte
  • VI. Grenzen der Verallgemeinerbarkeit
  • VII. Zusammenfassung
*
*)
Assessor, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Halle-Wittenberg

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