ZBB 2008, 148
Modernisierung des Outsourcing-Regimes
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Rechtslage vor Inkrafttreten des FRUG zum 1. 11. 2007
- 1. § 25a Abs. 2 KWG a. F.
- 2. Das Auslagerungsrundschreiben (Rundschreiben 11/2001)
- 2.1 Vorbemerkung und Anwendungsbereich
- 2.2 Definitionen
- 2.2.1 Auslagerungsunternehmen
- 2.2.2 Merkmal der Wesentlichkeit
- 2.2.3 Dauerhaftigkeit der Übertragung
- 2.3 Zulässigkeit der Auslagerung
- 2.4 Sonderfälle, Erleichterungen
- III. Rechtslage nach Inkrafttreten des FRUG zum 1. 11. 2007
- 1. § 25a Abs. 2 KWG n. F.
- 1.1 Sonstige institutstypische Dienstleistungen
- 1.2 Proportionalitätsklausel
- 1.3 Wegfall der Absichts- und Vollzugsanzeige
- 2. Neufassung der MaRisk
- 2.1 Der Auslagerungsbegriff
- 2.1.1 Erweiterung um „sonstige institutstypische Dienstleistungen“
- 2.1.2 Abgrenzung zum „sonstigen Fremdbezug von Leistungen“
- 2.1.2.1 Merkmal der Dauerhaftigkeit
- 2.1.2.2 „Textziffer 47-Fälle“
- 2.2 Der Wesentlichkeitsbegriff
- 2.2.1 Aufgabe des Wesentlichkeitsbegriffs als Bestandteil der Outsourcing-Definition
- 2.2.2 Bestimmung der Wesentlichkeit durch Risikoanalyse
- 2.3 Zulässigkeit der Auslagerung
- IV. Fazit
- *
- *)Dr. jur., Rechtsanwältin in Frankfurt/M.
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